Arbeitsschutz im Gesundheitswesen

Wir bieten eine pragmatische und lösungsorientierte sicherheitstechnische Betreuung für Rettungsdienste, Pflegeheime und Arztpraxen.

  • Kontinuierliche Arbeitsschutzberatung
  • Attraktive Kombipakete
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit BGW
Praxis Dr. Knoop

Arbeitsschutzberatung & Sicherheitstechnische Betreuung für Pflegeheime, Arztpraxen und andere Unternehmen


An wenigen Orten liegt der Fokus so sehr auf dem Menschenwohl, wie in einer Arztpraxis oder in Pflegeheimen. Doch nicht nur die Gesundheit der Patienten oder Bewohner muss die höchste Beachtung finden, sondern auch die der anvertrauten Mitarbeitenden. Gesundheitseinrichtungen bieten als Arbeitsort besondere Herausforderungen für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit, da hier spezifische Gesundheitsgefährdungen lauern, die zu den üblichen Risiken am Arbeitsplatz hinzukommen. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gehört zu den grundlegenden Arbeitgeberpflichten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Arbeitssicherheit oder dem Brandschutz.

Sie möchten den Arbeitsschutz in Ihrer Praxis selbst umsetzen? Dann nutzen Sie gerne unsere hauseigene QM-Software für den Arbeitsschutz, damit Sie alles im Blick haben.

Ihre Vorteile
Branc...

Ihre Vorteile

  • Branchenexperte als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • In Personalunion mit dem Brandschutzbeauftragten
  • Persönlicher Betreuung und Beratung 
  • Schnelle und praxistaugliche Lösungsvorschläge
  • Moderne Methoden zur Verbesserung von Abläufen im Arbeitsschutz
  • Stetige Weiterentwicklung Ihrer Arbeitsschutzorganisation

InnovaPrax unterstützt Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Wir helfen Ihnen aktiv bei der Erarbeitung und Aufrechterhaltung des Arbeitsschutzmanagementsystems. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit analysiert Ihre Abläufe und erarbeitet Lösungsvorschläge, die speziell auf Ihre Unternehmen zugeschnitten sind und den Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern.

Individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und stets auf dem aktuellen Stand der Gesetze sowie den Vorgaben der DGUV sowie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Unser Beratungsangebot im Arbeitsschutz richtet sich insbesondere an Pflegeheime, Krankenhäuser, MVZ und andere Mitgliedsunternehmen der BGW. Aktuell betreuen wir vor allem Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Pflegeheime aber auch andere Mitgliedsunternehmen der BGW, der BGHW oder der VBG.

Was unsere Kunden über uns sagen

Leistungspaket
Arbeitsschutz

Einzelleistungen
So...

Einzelleistungen

Sollten Sie nicht an unserer vollständigen Betreuung im Arbeitsschutz interessiert sein, unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Einzelleistungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz:

  • Arbeitsschutzbegehung
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Arbeitsschutzschulung
  • Ausbildung von Brandschutzhelfer*innen
  • Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Bestellung als Brandschutzbeauftragter
Kombipakete
Unsere ...

Kombipakete

Unsere Leistungen im Arbeitsschutz bieten wir in verschiedenen Leistungspaketen an, die unsere Services sinnvoll kombinieren. Mit unseren Kombipaketen decken wir beispielsweise Qualitätsmanagement und die Hygieneberatung ab. Der Arbeitsschutz kann sich in diesem System optimal integrieren.

Herausforderungen beim Arbeitsschutz im Gesundheitswesen:

Der Arbeitsschutz, ob in Arztpraxis, Pflegeheim, Fachhandel oder Krankenhaus, stellt die Unternehmensführung vor besondere Herausforderungen, da die Gefahrenquellen vielfältig und unübersichtlich ist. Wir helfen Ihnen dabei die Gefährdungen zu ermitteln und gute, praktikable Lösungen zu erarbeiten Das tun wir besonders bei den typischen Gefährdungen in unserem Sektor, wie:

  • Infektionsgefahr durch Viren und Bakterien
  • Arbeitsunfälle durch Stolpern über Kabel oder auf rutschigen Flächen
  • Der Umgang mit Gefahrenstoffen
  • Eine erhöhte psychische und physische Belastung

7 Schritte zum Arbeitsschutz im Gesundheitswesen

Die Festlegung der bestehenden Gefährdungen und die entsprechenden Maßnahmen zu deren Eindämmung geschieht im Normalfall in sieben Schritten.

Zunächst erfassen wir zusammen mit Ihnen, die einzelnen Arbeitsbereiche und dokumentieren diese. Die Arbeitsbereiche werden dann weiter in Tätigkeiten aufgegliedert, die als Basis für die weitere Betrachtung dienen.

In den einzelnen Arbeits- und Tätigkeitsbereichen werden alle bestehenden Gefährdungen ermittelt und festgehalten. Wir unterstützen Sie dabei alle Gefährdungsquellen ausfindig zu machen. Dabei beachten wir selbstverständlich alle notwendigen Rechtsgrundlagen und Vorschriften.

Sobald alle Gefährdungen transparent und verständlich dokumentiert sind, leiten wir mit Ihnen zusammen Maßnahmen für den Arbeitsalltag ab. Nach Möglichkeit werden die Gefahrenquelle n dabei entfernt. Für alle anderen Gefährdungen werden Maßnahmen festgelegt und auch ein zeitlicher Rahmen bestimmt.

Bei der Durchführung der Maßnahmen stimmen wir, in enger Abstimmung mit den Angestellten und der Unternehmensführung, genau alle Schritte ab, die dazu beitragen alle Gefährdungen zu minimieren.

Nach Durchführung der Maßnahmen anhand des festgelegten Zeitrahmens, werden die Ergebnisse kritisch überprüft und kontrolliert, ob sie die gewünschten Effekte auf die Arbeitssicherheit erzielen konnten. Dabei wird auch überprüft, ob die festgelegten Termine eingehalten werden konnten.

Die Maßnahmen zum Arbeitsschutz und die Aufdeckung und Beurteilung von Gefährdungsquellen sind ein fortlaufender Prozess. Dementsprechend sollten die Maßnahmen, besonders bei größeren Veränderungen in der Praxis, wie zum Beispiel der Implementierung von neuen Arbeitsprozessen, fortlaufend kontrolliert und ggf. angepasst werden.

Weitere Leistungen für Gesundheitsunternehmen


Bei unseren Betreuungsangeboten setzen wir vor allem auf eine persönliche hochqualifizierte Kundenbetreuung sowie eine individuelle, langfristige Entwicklung Ihrer Einrichtung. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist gerade im Gesundheitswesen eine langfristige Angelegenheit. Das liegt unter anderem daran, dass unsere Branche mehr von arbeitsbedingten Erkrankungen als von tödlichen Unfällen betroffen ist. Somit ist neben einer langfristigen Zusammenarbeit im Arbeitsschutz auch die Gestaltung einer nachhaltigen Organisation wichtig. Um das zu erreichen, etablieren wir zu Beginn einen festen Rahmen mit den vom Gesetzgeber / der Berufsgenossenschaft geforderten Dokumenten und beginnen darauf aufbauend mit der Prozessanalyse.

QM-Software...

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Hygieneberatung...

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QM-Beratung...

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FAQ — Häufige Fragen im Arbeitsschutz

Die Arbeitsschutzbegehung sollte durch den Arbeitgeber, den Sicherheitsbeauftragten und die bestellte Sicherheitsfachkraft (Sifa) begleitet werden. Die Teilnahme von dem zuständigen Betriebsarzt ist in einzelnen Fällen erforderlich.


Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist die Pflicht des Arbeitgebers und ein wichtiger Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. 

Wie Sie es in nur 7 Schritten zur Gefährdungsbeurteilungen schaffen, erfahren Sie hier: Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis

Laut §11 ASiG müssen folgende Personen vertreten sein: 

- Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person
- Sofern vorhanden zwei Betriebsratsmitglieder
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsfachkraft
- Sicherheitsbeauftragte 

Die Vorgaben, wer eine Sicherheitsfachkraft benötigt sind in §5 des Arbeitssicherheitsgesetztes (ASiG) geregelt. Darin sind folgende Eckpunkte geregelt: A.)Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen und ihnen die in § 6 ASiG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:

i.     Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren
ii.     die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
iii.     die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft
iv.     die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen
v.     die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.

Der Umfang der Betreuung ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Welches Betreuungsmodell für Sie das richtige ist erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Bei der Auswahl der richtigen Betreuung ist es sinnvoll, wenn diese durch eine fachlich geeignete Sicherheitsfachkraft erfolgt und diese bestenfalls bereits Erfahrungen aus dem Bereich der Gesundheitsbranche mitbringt. Die richtige Wahl des passenden Dienstleisters spielt für die erfolgreiche Zusammenarbeit eine entscheidende Rolle. Gehen Sie in den persönlichen Austausch und klären gemeinsam die Rahmenbedingungen, die der jeweilige Dienstleister mit sich bringt. Auch ein bereits bestehendes gut funktionierendes Team aus Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt ist von Vorteil. Denn eine reibungslose Kommunikation zwischen den beiden Beratern trägt zur Entlastung der Arbeitgeber bei. Auch Punkte wie Abrechnungsmodalitäten, Reporting und Dokumentation sollten vorab mit dem Dienstleister geklärt werden, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu garantieren.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ebenso wie der/die Sicherheitsbeauftragte für die Beratung in arbeitsschutzrechtlichen Fragen zuständig. Sie unterstützt unter anderem bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Erarbeitung präventiver Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter, kümmert sich aber auch um Themenbereiche wie den Brandschutz und Erste-Hilfe-Maßnahmen. 

Voraussetzung für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine abgeschlossene Ausbildung / Studium zum Ingenieur oder Techniker. Darauf aufbauend durchläuft die Sifa dann eine mehrjährige Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Als Unternehmer müssen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit allerdings erst ab einer Anzahl von 21 Mitarbeitern beschäftigen. Bis dahin haben Sie die Möglichkeit, an dem sogenannten Unternehmermodell teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber an Motivations‑, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz teilnimmt. Dadurch erlangt er die notwendigen Fähigkeiten, sich um alle Belange der Arbeitssicherheit zu kümmern und muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nur bei Bedarf hinzuziehen. Eine arbeitsmedizinische Betreuung ist trotz des Unternehmermodells vorgeschrieben.

Häufig werden die Abkürzungen FaSi und Sifa als Synonyme verwendet. Dies ist allerdings nicht ganz korrekt, denn die Abkürzung FASI wird bereits für die “Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V.” verwendet.

Aus diesem Grund wurde zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vereinbart, für die “Fachkraft für Arbeitssicherheit” die Abkürzung “Sifa” zu verwenden.

Sicherheitsbeauftragte (SiBe) in Unternehmen achten unter anderem auf die Einhaltung der unternehmensspezifischen Schutzmaßnahmen und den Zustand der vorhandenen Schutzausrüstung. Sie führen diese Tätigkeit neben ihrer eigentlichen Tätigkeit aus und haben keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber ihren Kollegen, sondern treten lediglich als Multiplikator auf.

Hauptaufgabe ist das Erkennen von sicherheitswidrigem Verhalten oder Sicherheitsmängeln und das Ergreifen entsprechender Maßnahmen, um Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Krankheiten vorzubeugen. Ebenso sind sie für die Schulung und Einarbeitung in sicherheitsrelevante Themen verantwortlich.