Arbeitsschutz im Gesundheitswesen: Einsatzzeiten und Betreuungsmodelle für Praxen und Pflegeheime

In der Arztpraxis und in Pflegeheimen steht der gesundheitliche Zustand der Patienten und Bewohner an oberster Stelle. Der Inhaber oder die Geschäftsführung der Praxis und des Pflegeheims sind verantwortlich für die Gesundheit dieser.

Jedoch hat nicht nur der Gesundheitszustand der Patienten und Bewohner oberste Priorität, sondern auch der Gesundheitszustand der Angestellten. In vielen Arztpraxen und Pflegeheimen sind große Defizite im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz vorzufinden. Das gilt sogar für einfache Basismaßnahmen wie beispielsweise die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Diese ist seit 1996 verpflichtend.

Doch was sind Gründe für die unvollständige Umsetzung von geltenden Arbeitsschutz-Vorschriften, wo liegen die möglichen Gefahren in Arztpraxen und Pflegeheimen, welche Formen von Arbeitsschutzbetreuung gibt es eigentlich und wie entsteht eine Gefährdungsbeurteilung? Wir klären euch in diesem Artikel auf!

Gründe für die unvollständige Umsetzung der Arbeitsschutz-Vorschriften

Die Gründe für die unvollständige Umsetzung der Arbeitsschutz-Vorschriften sind vielfältig. Vielen Ärzten oder Einrichtungsleitungen sind die aktuellen Pflichten nicht bekannt oder die Verantwortlichen haben neben dem Alltagsbetrieb keine Zeit, um auch noch eine Gefährdungsbeurteilung zu verfassen und sich zusätzlich um die Weiterentwicklung der Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu kümmern. Dabei steigt die Verantwortung für die Unternehmensleitung immer mehr, wodurch sich das Haftungsrisiko erhöht. Um dieser Problematik entgegenzuwirken kann eine professionelle sicherheitstechnische Betreuung hilfreich sein.

Gefährdungen in Arztpraxen und Pflegeheimen

Die gängigsten Risiken in Arztpraxen sowie Pflegeheimen sind:

  • Infektionen: Immer wieder kommt es zu Infektionen der Angestellten in Arztpraxen und Pflegeheimen mit HIV, Hepatitis B, C oder anderen Infektionskrankheiten. Das geschieht unter anderem durch Verletzungen an Kanülen, Spitzen Gegenständen oder durch fehlende oder unsachgemäß getragene Persönliche Schutzausrüstung. Neben Schulungsmaßnahmen ist hier vor allem eine richtig Analyse der Gefährdungen sinnvoll, um die richtigen Maßnahmen ableiten zu können.
  • Hauterkrankungen: Hauterkrankungen betreffen hierbei meist die Hände. Häufiges Händedesinfektion, regelmäßiges Händewaschen, das Schwitzen in Handschuhen oder auch der Kontakt mit chemischen Substanzen belasten die Hände enorm. Maßnahmen zum Schutz der Hände sind beispielsweise Desinfektionsmittel, anstatt ständiges Händewaschen oder regelmäßige Pausen in der Tätigkeit, um den Händen die Gelegenheit zu geben, sich zu erholen.
  • Arbeitsunfälle: Wie bei jedem anderen Arbeitsplatz auch, kann es auch in Arztpraxen und Pflegeheimen zu Unfällen durch Ausrutschen, Stürzen oder Umknicken kommen. Es sollte darauf geachtet werden, des es keine nassen Stellen in den Fluren gibt oder generell Dinge im Weg herumstehen.
  • Psychische Belastung: Die allermeisten Einrichtungen im Gesundheitswesen haben nicht zu wenig Patienten oder Bewohner, sondern zu viel. Darüber hinaus ist die Arbeitsorganisation an vielen Stellen verbesserungswürdig. Die Erfassung und Beurteilung der psychischen Belastungen sind wichtige Schritte zu konkreten und oft einfachen / kostengünstigen Lösung.

Die Arbeitsschutzbetreuung für Arztpraxen und Pflegeheime

Für die gesetzlich vorgeschriebene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gibt es zwei verschiedene Modelle: Die Regelbetreuung oder alternative Betreuung.

Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können bei der Regelbetreuung wählen. Allgemein kennt die DGUV Vorschrift 2 dabei drei verschiedene Formen, die je nach Betriebsgröße ausgewählt werden können. 

Unternehmen (Arztpraxen / Pflegeheime) die Mitarbeiter beschäftigen, müssen sich im Arbeitsschutz durch einen Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitskraft beraten lassen. Die Experten können, je nach gewählter Betreuungsform, regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen hinzugezogen werden. Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Regel nur in großen Unternehmen bzw. Arztpraxen oder Pflegeheimen fest angestellt.

Als erfahrene Berater im Gesundheitswesen unterstützen wir Sie gerne im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

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Die betriebsärztliche Betreuung – Aufgaben und die richtige Wahl

Der Betriebsarzt (BA) unterstützt die Arztpraxen und Pflegeheime, für die er tätig ist, in allen Fragen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes. Des Weiteren hilft er bei der Organisation der Ersten Hilfe und ermittelt unter anderem, welchen Einfluss die Arbeitsbedingungen in der Praxis / Pflegeheim auf die Gesundheit der Angestellten haben. Auch die Beratung der Angestellten und des Unternehmers bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge gehören zu seinem Aufgabenfeld. Die arbeitsmedizinische Vorsorge betrifft beispielsweise die drohende Gesundheitsgefahr durch gefährliche Stoffe, Lärm, Infektionen, Stress oder auch Suchterkrankungen. Der Betriebsarzt dokumentiert seine Tätigkeit und führt die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch. 

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung “Betriebsmedizin“ als Betriebsärzte zugelassen. Bei der Wahl des Betriebsarztes sollte auf branchenspezifische Erfahrung, persönliche Betreuung und eine gute Erreichbarkeit geachtet werden.

Die sicherheitstechnische Betreuung – Aufgaben und die richtige Wahl

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt die Arztpraxis und das Pflegeheim, wie es im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgesetzt ist, in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft unter anderem dabei, Gefährdungen im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren und im besten Fall sogar ganz abzustellen. Der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) kommt auch eine beratende Aufgabe bei sicherheitsrelevanten Fragen und Anlässen zu, beispielsweise wenn Arbeitsplätze neugestaltet werden oder auch neue besondere Geräte oder Maschinen angeschafft werden. Die Fachkraft besucht die Arztpraxis oder das Pflegeheim regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen, je nach Betreuungsform, und dokumentiert die Tätigkeit.

Die Arztpraxen oder Pflegeheime können entweder eine freiberufliche Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen sicherheitstechnischen Dienst beschäftigen. Große Betriebe haben auch die Möglichkeit einen eigenen Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden zu lassen oder einen eben solchen Mitarbeiter einzustellen. Dies ist aufgrund der notwendigen Vorqualifikation sowie der Ausbildungsdauer in der Regel weder für Arztpraxen noch für Pflegeheime sinnvoll.

Betreuungsformen der Arbeitsschutzbetreuung in Arztpraxen und Pflegeheimen

Wie oben bereits beschrieben hat der Unternehmer die Wahl zwischen verschiedenen Betreuungsformen: Zum einen der Regelbetreuung und zum anderen der alternativen Betreuung.

Die Regelbetreuung selbst weist je nach Betriebsgröße zwei unterschiedliche Varianten auf. Es gibt die Regelbetreuung für Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten und die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten. Die alternative Betreuung eignet sich für Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten, die sich im Arbeitsschutz stärker engagieren wollen. Die hier folgende Grafik zeigt die Möglichkeiten für Betriebe, die bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert sind. Das dürfte somit auf alle Arztpraxen und Pflegeheime zutreffen.

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