An wenigen Orten liegt der Fokus so sehr auf dem Menschenwohl, wie in einer Arztpraxis oder in Pflegeheimen. Doch nicht nur die Gesundheit der Patienten oder Bewohner muss die höchste Beachtung finden, sondern auch die der anvertrauten Mitarbeitenden. Gesundheitseinrichtungen bieten als Arbeitsort besondere Herausforderungen für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit, da hier vermehrt spezifische Gesundheitsgefährdungen lauern, die zu den üblichen Risiken am Arbeitsplatz hinzukommen. Geeignete Maßnahmen für den Arbeitsschutz sind dabei vom Gesetzgeber vorgeschrieben und die Verantwortung für die Umsetzung obliegt der Geschäftsführung / Praxisleitung.
InnovaPrax unterstützt Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Wir helfen Ihnen aktiv bei der Erarbeitung und Aufrechterhaltung des Arbeitsschutzmanagementsystems. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit analysiert Ihre Abläufe und erarbeitet Lösungsvorschläge, die speziell auf Ihre Unternehmen zugeschnitten sind und den Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern.
Individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und stets auf dem aktuellen Stand der Gesetze sowie den Vorgaben der DGUV sowie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Unser Beratungsangebot im Arbeitsschutz richtet sich insbesondere an Pflegeheime, Krankenhäuser, MVZ und andere Mitgliedsunternehmen der BGW. Aktuell betreuen wir vor allem Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Pflegeheime aber auch andere Unternehmen, wie Mitgliedsunternehmen der BGHW oder der VBG, zählen zu unseren Kunden.
Die Arbeitsschutzbegehung sollte durch den Arbeitgeber, den Sicherheitsbeauftragten und die bestellte Sicherheitsfachkraft (Sifa) begleitet werden. Die Teilnahme von dem zuständigen Betriebsarzt ist in einzelnen Fällen erforderlich.
Laut §11 ASiG müssen folgende Personen vertreten sein:
- Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person
- Sofern vorhanden zwei Betriebsratsmitglieder
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsfachkraft
- Sicherheitsbeauftragte
Die Vorgaben, wer eine Sicherheitsfachkraft benötigt sind in §5 des Arbeitssicherheitsgesetztes (ASiG) geregelt. Darin sind folgende Eckpunkte geregelt: A.)Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen und ihnen die in § 6 ASiG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:
i. Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren
ii. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
iii. die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft
iv. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen
v. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.
Der Umfang der Betreuung ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Welches Betreuungsmodell für Sie das richtige ist erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
Bei der Auswahl der richtigen Betreuung ist es sinnvoll, wenn diese durch eine fachlich geeignete Sicherheitsfachkraft erfolgt und diese bestenfalls bereits Erfahrungen aus dem Bereich der Gesundheitsbranche mitbringt. Die richtige Wahl des passenden Dienstleisters spielt für die erfolgreiche Zusammenarbeit eine entscheidende Rolle. Gehen Sie in den persönlichen Austausch und klären gemeinsam die Rahmenbedingungen, die der jeweilige Dienstleister mit sich bringt. Auch ein bereits bestehendes gut funktionierendes Team aus Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt ist von Vorteil. Denn eine reibungslose Kommunikation zwischen den beiden Beratern trägt zur Entlastung der Arbeitgeber bei. Auch Punkte wie Abrechnungsmodalitäten, Reporting und Dokumentation sollten vorab mit dem Dienstleister geklärt werden, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu garantieren.
Sollten Sie nicht an unserer vollständigen Betreuung im Arbeitsschutz interessiert sein, unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Einzelleistungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz:
Unsere Leistungen im Arbeitsschutz bieten wir in verschiedenen Leistungspaketen an, die unsere Services sinnvoll kombinieren. Mit unseren Kombipaketen decken wir beispielsweise Qualitätsmanagement und die Hygieneberatung ab. Der Arbeitsschutz kann sich in diesem System optimal integrieren.
Der Arbeitsschutz, ob in Arztpraxis, Pflegeheim, Fachhandel oder Krankenhaus, stellt die Unternehmensführung vor besondere Herausforderungen, da die Gefahrenquellen vielfältig und unübersichtlich. Wir helfen Ihnen dabei die Gefährdungen zu ermitteln und gute, praktikable Lösungen zu erarbeiten Das tun wir besonders bei den typischen Gefährdungen in unserem Sektor, wie:
Die Festlegung der bestehenden Gefährdungen und die entsprechenden Maßnahmen zu deren Eindämmung geschieht im Normalfall in sieben Schritten.
Zunächst erfassen wir zusammen mit Ihnen, die einzelnen Arbeitsbereiche und dokumentieren diese. Die Arbeitsbereiche werden dann weiter in Tätigkeiten aufgegliedert, die als Basis für die weitere Betrachtung dienen.
In den einzelnen Arbeits- und Tätigkeitsbereichen werden alle bestehenden Gefährdungen ermittelt und festgehalten. Wir unterstützen Sie dabei alle Gefährdungsquellen ausfindig zu machen. Dabei beachten wir selbstverständlich alle notwendigen Rechtsgrundlagen und Vorschriften.
Bei unseren Betreuungsangeboten setzen wir vor allem auf eine persönliche hochqualifizierte Kundenbetreuung sowie eine individuelle, langfristige Entwicklung Ihrer Einrichtung. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist gerade im Gesundheitswesen eine langfristige Angelegenheit. Das liegt unter anderem daran, dass unsere Branche mehr von arbeitsbedingten Erkrankungen als von tödlichen Unfällen betroffen ist. Somit ist neben einer langfristigen Zusammenarbeit im Arbeitsschutz auch die Gestaltung einer nachhaltigen Organisation wichtig. Um das zu erreichen, etablieren wir zu Beginn einen festen Rahmen mit den vom Gesetzgeber / der Berufsgenossenschaft geforderten Dokumenten und beginnen darauf aufbauend mit der Prozessanalyse.
QM, Hygieneberatung, Arbeitssicherheit und Datenschutz effektiv kombiniert