Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitarbeitenden stehen bei uns im Mittelpunkt.
Im Bereich der Arbeitssicherheit sind Branchenkenntnisse nicht nur notwendig, sondern für Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch vorgeschrieben. Dies überwachen die Berufsgenossenschaften durch branchenspezifische Ausbildungsteile, die bei jeder Berufsgenossenschaft absolviert werden müssen. Wir haben diese branchenspezifischen Kenntnisse für Mitgliedsbetriebe der BGW, BGHW, VBG, BGN und BGHW bereits nachgewiesen. Die meisten Betreuungszeiten haben wir traditionell im Bereich der BGW und BGN aber freuen uns auch immer über neue spannende Unternehmen anderer Branchen.
Als kleines Unternehmen unterhalten wir persönliche Beziehungen zu Betriebsärzten (Köln und Aachen), damit Sie sich auf ein eingespieltes Team im Arbeitsschutz verlassen können. In diesem Zusammenspiel ist uns Vertrauen, Transparenz , ein gesunder Pragmatismus und auch die wirtschaftliche Beratung im Arbeitsschutz besonders wichtig. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Arbeitssicherheit oder dem Brandschutz
Profitieren Sie von umfassender Expertise ohne interne Ressourcen zu binden.
Kombinierte Betreuung für Arbeitssicherheit und Brandschutz aus einer Hand.
Individuelle Unterstützung für alle Fragen rund um Arbeitsschutz.
Umsetzbare Maßnahmen für eine effiziente Optimierung Ihrer Abläufe.
Innovative Ansätze zur Steigerung der Effizienz und Sicherheit.
Kontinuierliche Anpassung und Optimierung Ihrer Prozesse.
Effizienzsteigerung und Kostenkontrolle durch praxisnahe Beratung.
InnovaPrax unterstützt Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Wir helfen Ihnen aktiv bei der Erarbeitung und Aufrechterhaltung des Arbeitsschutzmanagementsystems. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit analysiert Ihre Abläufe und erarbeitet Lösungsvorschläge, die speziell auf Ihre Unternehmen zugeschnitten sind und den Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern.
Individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und stets auf dem aktuellen Stand der Gesetze sowie den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Der Einstieg in den Arbeitsschutz.
Umfassende Betreuung und Beratung.
Ganzheitliche Optimierung Ihrer Strukturen.
Je nach Bedarf stehen wir Ihnen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung. So erfüllen Sie die Anforderungen der DGUV, der BGW oder Ihrer Berufsgenossenschaft. Damit wir eine hochwertige Betreuung sicherstellen können, haben wir uns auf drei Berufsgenossenschaften spezialisiert: BGW, BGHW sowie VBG.
Zu Beginn der Zusammenarbeit überlegen wir gemeinsam, welche Betreuungsform für Sie am besten ist.
Insbesondere Pflegeheime, Beherbergungsbetriebe sowie andere Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung benötigen meist aufgrund behördlicher Vorgaben einen Brandschutzbeauftragten. Aufgrund unserer besonderen Ausbildung kann dies in Personalunion mit der Sicherheitsfachkraft realisiert werden. Brandschutzbeauftragte kümmern sich insbesondere um den betrieblichen Brandschutz, führen Brandschauen mit der Feuerwehr durch und prüfen regelmäßig die Umsetzung von Brandschutzkonzepten. Darüber hinaus können wir auch die Brandschutzhelfer*innen in Ihrem Unternehmen ausbilden.
Ein sinnvolles System im Arbeits- und Gesundheitsschutz kann nur existieren, wenn wir Ihr MVZ, Pflegeheim oder allgemein die Arbeitsstätte kennen. Arbeitsabläufe, örtliche Gegebenheiten, Gefahrstoffe und bestehende Prozesse werden individuell in unser Konzept integriert. Dafür begehen wir Ihren Standort zunächst und geben Ihnen anschließend ein Feedback, das auch bereits Ideen für Verbesserungen enthält.
Gefährdungsbeurteilungen sind im Arbeitsschutz eines der wichtigsten Werkzeuge zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen. Wir unterstützen Sie bei Aufdeckung und Beurteilungen von Gefährdungen. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Mitarbeitenden werden alle Gefahrenquellen aufgedeckt und bewertet. Aus dieser Beurteilung können Ziele abgeleitet und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Wir begleiten Sie dabei durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir möchten mit Ihnen zusammen ein Konzept für die Arbeitssicherheit etablieren, das den gesetzlichen Vorschriften entspricht und das Risiko für Sie und Ihre Mitarbeitenden minimiert. Dabei begleiten wir Sie selbstverständlich über die ersten Maßnahmen hinaus und passen alle Dokumentationen und Schritte fortlaufend mit Ihnen an. So kann die Sicherheit Ihrer Beschäftigten, die Produktivität und die Zufriedenheit sukzessive wachsen.
Die psychische Belastung, die bei der Arbeit in Gesundheitsunternehmen entsteht, kann erheblichen Einfluss auf die Arbeitssicherheit haben. Sie kann zu Konzentrationsschwächen führen und das Unfallrisiko erhöhen, ist jedoch schwerer zu erkennen und zu messen als andere Faktoren. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung und führen unter anderem Mitarbeiterbefragungen durch, um die Belastungssituation zu ermitteln und gemeinsam mit einem fachkundigen Arbeitsmediziner zu bewerten. Daraus resultieren Maßnahmen, die die Situation für alle Beteiligten verbessern sollen.
Um die Gefährdungsquellen in Ihrer Einrichtung zu minimieren, beraten wir Sie bei der Umstellung Ihrer Prozesse und Arbeitsabläufe und unterstützen Sie auf Wunsch auch bei der Umsetzung. Damit die Aktualität bei Änderungen Ihrer Abläufe oder Gesetzesänderungen gesichert ist, betrachten wir die Prozessberatung immer fortlaufend im Gesamtkontext der Arbeitsschutzmaßnahmen.
Die Umstellungen in Ihrer Praxis, die zur Einhaltung neuer Maßnahmen nötig sind, können teils gravierend sein. Wir übernehmen für Sie auch die Schulung Ihrer Mitarbeitenden und erklären verständlich die Notwendigkeit und praktische Umsetzung der festgelegten Maßnahmen zum Arbeitsschutz. Eine transparente Darstellung der Maßnahmen und Ziele steht dabei stets im Fokus.
Jedes Kombipaket besteht aus verschiedenen Einzelpaketen – Qualitätsmanagement, Hygiene, Datenschutz und Arbeitsschutz – die intelligent zu einem Gesamtpaket für Ihre Einrichtung kombiniert werden.
Mit diesem Kombipaket übernehmen wir das Qualitätsmanagement sowie die Hygieneberatung für Sie. So funktionieren Arbeitsabläufe optimal, während Sie mehr Zeit für Ihre Patient:innen oder Bewohner gewinnen.
Aufbau, Dokumentation und laufende Weiterentwicklung Ihres Qualitätsmanagementsystems.
Rechtssichere Hygienekonzepte inklusive Betreuung durch feste Ansprechpartner:innen.
Mit unserem Full-Service-Paket bündeln wir vier eigenständige Beratungs- und Betreuungsleistungen: Qualitätsmanagement, Hygieneberatung, Datenschutz und Arbeitsschutz.
Der Arbeitsschutz, ob in Arztpraxis, Pflegeheim, Fachhandel oder Krankenhaus, stellt die Unternehmensführung vor besondere Herausforderungen, da die Gefahrenquellen vielfältig und unübersichtlich ist. Wir helfen Ihnen dabei die Gefährdungen zu ermitteln und gute, praktikable Lösungen zu erarbeiten Das tun wir besonders bei den typischen Gefährdungen in unserem Sektor, wie:
Die Festlegung der bestehenden Gefährdungen und die entsprechenden Maßnahmen zu deren Eindämmung geschieht im Normalfall in sieben Schritten.
Bei unseren Betreuungsangeboten setzen wir vor allem auf eine persönliche hochqualifizierte Kundenbetreuung sowie eine individuelle, langfristige Entwicklung Ihrer Einrichtung. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist gerade im Gesundheitswesen eine langfristige Angelegenheit. Das liegt unter anderem daran, dass unsere Branche mehr von arbeitsbedingten Erkrankungen als von tödlichen Unfällen betroffen ist. Somit ist neben einer langfristigen Zusammenarbeit im Arbeitsschutz auch die Gestaltung einer nachhaltigen Organisation wichtig. Um das zu erreichen, etablieren wir zu Beginn einen festen Rahmen mit den vom Gesetzgeber / der Berufsgenossenschaft geforderten Dokumenten und beginnen darauf aufbauend mit der Prozessanalyse.
Die Arbeitsschutzbegehung sollte durch den Arbeitgeber, den Sicherheitsbeauftragten und die bestellte Sicherheitsfachkraft (Sifa) begleitet werden. Die Teilnahme von dem zuständigen Betriebsarzt ist in einzelnen Fällen erforderlich.
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist die Pflicht des Arbeitgebers und ein wichtiger Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Wie Sie es in nur 7 Schritten zur Gefährdungsbeurteilung schaffen, erfahren Sie hier: Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis
Laut §11 ASiG müssen folgende Personen vertreten sein:
Die Vorgaben, wer eine Sicherheitsfachkraft benötigt, sind in §5 des Arbeitssicherheitsgesetztes (ASiG) geregelt. Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen und ihnen die in §6 ASiG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist.
Der Umfang der Betreuung ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Welches Betreuungsmodell für Sie das richtige ist, erfahren Sie hier: Betreuungsmodelle für Praxen und Pflegeheime
Bei der Auswahl der richtigen Betreuung ist es sinnvoll, dass diese durch eine fachlich geeignete Sicherheitsfachkraft erfolgt, idealerweise mit Erfahrung im Gesundheitswesen. Prüfen Sie die Zusammenarbeit, Kommunikationswege, Reporting, Dokumentation und Abrechnungsmodalitäten vorab, um eine erfolgreiche Kooperation sicherzustellen.
Die Sifa berät in arbeitsschutzrechtlichen Fragen, unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutz und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Ab 21 Mitarbeitern ist die Beschäftigung der Sifa verpflichtend, darunter kann das Unternehmermodell genutzt werden. Häufig werden die Abkürzungen FaSi und Sifa verwechselt; korrekt ist die Bezeichnung „Sifa“.
Sicherheitsbeauftragte (SiBe) achten auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und den Zustand der Schutzausrüstung. Sie handeln als Multiplikatoren, erkennen Sicherheitsmängel, leiten Maßnahmen ein und schulen Mitarbeiter zu sicherheitsrelevanten Themen. Sie haben keine Weisungsbefugnis gegenüber Kollegen.
Vereinbaren Sie einfach und unverbindliche einen Telefontermin oder einen Video-Call. Wir beraten sie gern!