Wir bieten eine pragmatische und lösungsorientierte sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen
Persönlich und transparent
Attraktive Kombipakete
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Im Bereich der Arbeitssicherheit sind Branchenkenntnisse nicht nur notwendig, sondern für Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch vorgeschrieben. Dies überwachen die Berufsgenossenschaften durch branchenspezifische Ausbildungsteile, die bei jeder Berufsgenossenschaft absolviert werden müssen. Wir haben diese branchenspezifischen Kenntnisse für Mitgliedsbetriebe der BGW, BGHW, VBG, BGN und BGHW bereits nachgewiesen. Die meisten Betreuungszeiten haben wir traditionell im Bereich der BGW und BGN aber freuen uns auch immer über neue spannende Unternehmen anderer Branchen.
Als kleines Unternehmen unterhalten wir persönliche Beziehungen zu Betriebsärzten (Köln und Aachen), damit Sie sich auf ein eingespieltes Team im Arbeitsschutz verlassen können. In diesem Zusammenspiel ist uns Vertrauen, Transparenz , ein gesunder Pragmatismus und auch die wirtschaftliche Beratung im Arbeitsschutz besonders wichtig. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Arbeitssicherheit oder dem Brandschutz
InnovaPrax unterstützt Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Wir helfen Ihnen aktiv bei der Erarbeitung und Aufrechterhaltung des Arbeitsschutzmanagementsystems. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit analysiert Ihre Abläufe und erarbeitet Lösungsvorschläge, die speziell auf Ihre Unternehmen zugeschnitten sind und den Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern.
Individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und stets auf dem aktuellen Stand der Gesetze sowie den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Sollten Sie nicht an unserer vollständigen Betreuung im Arbeitsschutz interessiert sein, unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Einzelleistungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz:
Unsere Leistungen im Arbeitsschutz bieten wir in verschiedenen Leistungspaketen an, die unsere Services sinnvoll kombinieren. Mit unseren Kombipaketen decken wir beispielsweise Qualitätsmanagement und die Hygieneberatung ab. Der Arbeitsschutz kann sich in diesem System optimal integrieren.
Der Arbeitsschutz, ob in Arztpraxis, Pflegeheim, Fachhandel oder Krankenhaus, stellt die Unternehmensführung vor besondere Herausforderungen, da die Gefahrenquellen vielfältig und unübersichtlich ist. Wir helfen Ihnen dabei die Gefährdungen zu ermitteln und gute, praktikable Lösungen zu erarbeiten Das tun wir besonders bei den typischen Gefährdungen in unserem Sektor, wie:
Die Festlegung der bestehenden Gefährdungen und die entsprechenden Maßnahmen zu deren Eindämmung geschieht im Normalfall in sieben Schritten.
Zunächst erfassen wir zusammen mit Ihnen, die einzelnen Arbeitsbereiche und dokumentieren diese. Die Arbeitsbereiche werden dann weiter in Tätigkeiten aufgegliedert, die als Basis für die weitere Betrachtung dienen.
In den einzelnen Arbeits- und Tätigkeitsbereichen werden alle bestehenden Gefährdungen ermittelt und festgehalten. Wir unterstützen Sie dabei alle Gefährdungsquellen ausfindig zu machen. Dabei beachten wir selbstverständlich alle notwendigen Rechtsgrundlagen und Vorschriften.
Bei unseren Betreuungsangeboten setzen wir vor allem auf eine persönliche hochqualifizierte Kundenbetreuung sowie eine individuelle, langfristige Entwicklung Ihrer Einrichtung. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist gerade im Gesundheitswesen eine langfristige Angelegenheit. Das liegt unter anderem daran, dass unsere Branche mehr von arbeitsbedingten Erkrankungen als von tödlichen Unfällen betroffen ist. Somit ist neben einer langfristigen Zusammenarbeit im Arbeitsschutz auch die Gestaltung einer nachhaltigen Organisation wichtig. Um das zu erreichen, etablieren wir zu Beginn einen festen Rahmen mit den vom Gesetzgeber / der Berufsgenossenschaft geforderten Dokumenten und beginnen darauf aufbauend mit der Prozessanalyse.
QM, Hygieneberatung, Arbeitssicherheit und Datenschutz effektiv kombiniert
Die Arbeitsschutzbegehung sollte durch den Arbeitgeber, den Sicherheitsbeauftragten und die bestellte Sicherheitsfachkraft (Sifa) begleitet werden. Die Teilnahme von dem zuständigen Betriebsarzt ist in einzelnen Fällen erforderlich.
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist die Pflicht des Arbeitgebers und ein wichtiger Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Wie Sie es in nur 7 Schritten zur Gefährdungsbeurteilungen schaffen, erfahren Sie hier: Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis
Laut §11 ASiG müssen folgende Personen vertreten sein:
- Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person
- Sofern vorhanden zwei Betriebsratsmitglieder
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsfachkraft
- Sicherheitsbeauftragte
Die Vorgaben, wer eine Sicherheitsfachkraft benötigt sind in §5 des Arbeitssicherheitsgesetztes (ASiG) geregelt. Darin sind folgende Eckpunkte geregelt: A.)Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen und ihnen die in § 6 ASiG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:
i. Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren
ii. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
iii. die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft
iv. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen
v. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.
Der Umfang der Betreuung ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Welches Betreuungsmodell für Sie das richtige ist erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
Bei der Auswahl der richtigen Betreuung ist es sinnvoll, wenn diese durch eine fachlich geeignete Sicherheitsfachkraft erfolgt und diese bestenfalls bereits Erfahrungen aus dem Bereich der Gesundheitsbranche mitbringt. Die richtige Wahl des passenden Dienstleisters spielt für die erfolgreiche Zusammenarbeit eine entscheidende Rolle. Gehen Sie in den persönlichen Austausch und klären gemeinsam die Rahmenbedingungen, die der jeweilige Dienstleister mit sich bringt. Auch ein bereits bestehendes gut funktionierendes Team aus Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt ist von Vorteil. Denn eine reibungslose Kommunikation zwischen den beiden Beratern trägt zur Entlastung der Arbeitgeber bei. Auch Punkte wie Abrechnungsmodalitäten, Reporting und Dokumentation sollten vorab mit dem Dienstleister geklärt werden, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu garantieren.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ebenso wie der/die Sicherheitsbeauftragte für die Beratung in arbeitsschutzrechtlichen Fragen zuständig. Sie unterstützt unter anderem bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Erarbeitung präventiver Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter, kümmert sich aber auch um Themenbereiche wie den Brandschutz und Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Voraussetzung für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine abgeschlossene Ausbildung / Studium zum Ingenieur oder Techniker. Darauf aufbauend durchläuft die Sifa dann eine mehrjährige Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Als Unternehmer müssen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit allerdings erst ab einer Anzahl von 21 Mitarbeitern beschäftigen. Bis dahin haben Sie die Möglichkeit, an dem sogenannten Unternehmermodell teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber an Motivations‑, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz teilnimmt. Dadurch erlangt er die notwendigen Fähigkeiten, sich um alle Belange der Arbeitssicherheit zu kümmern und muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nur bei Bedarf hinzuziehen. Eine arbeitsmedizinische Betreuung ist trotz des Unternehmermodells vorgeschrieben.
Häufig werden die Abkürzungen FaSi und Sifa als Synonyme verwendet. Dies ist allerdings nicht ganz korrekt, denn die Abkürzung FASI wird bereits für die “Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V.” verwendet.
Aus diesem Grund wurde zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vereinbart, für die “Fachkraft für Arbeitssicherheit” die Abkürzung “Sifa” zu verwenden.
Sicherheitsbeauftragte (SiBe) in Unternehmen achten unter anderem auf die Einhaltung der unternehmensspezifischen Schutzmaßnahmen und den Zustand der vorhandenen Schutzausrüstung. Sie führen diese Tätigkeit neben ihrer eigentlichen Tätigkeit aus und haben keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber ihren Kollegen, sondern treten lediglich als Multiplikator auf.
Hauptaufgabe ist das Erkennen von sicherheitswidrigem Verhalten oder Sicherheitsmängeln und das Ergreifen entsprechender Maßnahmen, um Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Krankheiten vorzubeugen. Ebenso sind sie für die Schulung und Einarbeitung in sicherheitsrelevante Themen verantwortlich.