Nicht nur das alltägliche Leben birgt viele Risiken in allen Lebensbereichen, sondern auch in der Medizin und Pflege gibt es eine Vielzahl an Risikofaktoren. Von dem Grundsatz, die Patientensicherheit zu wahren bis hin zur der Risikobeurteilung und den darauf basierenden Bewältigungsmaßnahmen. Der Umgang mit den tagtäglichen Risken, wirft auch in den Gesundheitseinrichtungen einige Fragen auf: Ist ein systematisches Risikomanagement für die Einrichtung erforderlich? Wie werden Risiken wahrgenommen? Wie gut sind die Risikobewertungen? Wie geht man mit Risiken um? In unserem Blogbeitrag möchten wir uns genau mit diesen Themen befassen.
Patientensicherheit steht beim Risikomanagement an erster Stelle. Im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung soll diese die Patienten vor überflüssigen und potenziellen Schädigungen bewahren. Die Hygiene spielt also auch beim Risikomanagement eine entscheidende Rolle. Die richtigen Hygienemaßnahmen tragen einen erheblichen Teil zur Zielerreichung – vermeidbare nosokomiale Infektionen auch tatsächlich zu verhindern - bei. Grundvoraussetzung für eine sichere Behandlung ist ein gut strukturiertes Risikomanagement, um auch bei plötzlich auftretenden Risiken passende Maßnahmen bereitstellen zu können. Allerdings ist es dabei nicht möglich eine absolute Sicherheit zu garantieren, da beispielsweise die grundlegende Fehlbarkeit von Menschen, organisatorische Rahmenbedingungen und die technische Seite der Leistungserbringung zu Risiken führen können. Somit können ungewollte und nicht vorhersehbare Ereignisse zu einer möglichen Schädigung der Patienten und / oder Mitarbeiter:innen führen. Gefahrenquellen müssen allerdings nicht zwingend zu Schäden verleiten, da häufig mehrstufige Sicherheitsbarrieren in Gesundheitseinrichtungen davor schützen.
Ob in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Praxen, medizinische Versorgungszentren oder therapeutische Einrichtungen. Das klinische Risikomanagement ist in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens einsetzbar. Anders als bei dem betriebswirtschaftlichen Risikomanagement, geht es beim klinischen Risikomanagement um die Gesamtheit der Strukturen, Prozesse und Instrumente, welche die Mitarbeiter dabei unterstützen sollen, die medizinisch-pflegerisch-therapeutischen Risiken bei der Patientenversorgung zu erkennen. Um unbeabsichtigte Patientenschäden zu vermeiden bzw. zu begrenzen, gilt eine zielgerichtete Planung, Koordination, Ausführung und Kontrolle der Maßnahmen als unabdingbar. Bereichsübergreifende und strategische Aufgaben müssen fachübergreifend besetzt und gelebt werden. Schon aufgrund begrenzter Ressourcen ist es im Gesundheitswesen notwendig, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und gezielte Maßnahmen zur Risikobewältigung festzulegen und zu realisieren.
Durch die stetige Weiterentwicklung der Medizin, mehr Menschen und immer älteren Patienten / Bewohnern steigt zeitgleich auch das Risiko von Infektionskrankheiten. Die häufig risikobehafteten Therapieverfahren ermöglichen auch Patienten mit unreifem oder alters- und krankheitsbedingtem geschwächten Immunsystem schwere Krankheiten zu besiegen. Dazu werden häufig invasive Verfahren genutzt. Diese sind durch das Eindringen in den Körper zwangsläufig mit einem erhöhten Risiko verbunden. Um nosokomiale Infektionen zu vermeiden und die Genesung der Patienten nicht zu gefährden, ist ein gutes Qualitäts- und Risikomanagement unerlässlich. Doch nicht nur die Patientenzufriedenheit, sondern auch die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter ist von Relevanz. Gegebene Maßnahmen des Risikomanagements ermöglichen den Mitarbeitern eine erhöhte Handlungssicherheit. Durch das Berücksichtigen von Meldungen können zugrunde liegende Risiken vermieden werden, sodass die Arbeitszufriedenheit steigt und jeder seinen Teil zu der Sicherstellung von Patienten- oder Bewohnerzufriedenheit beitragen kann.
Die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ist in §135a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) verankert. 2016 überarbeitete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Qualitätsmanagement-Richtlinie. In der sektorübergreifende Richtlinie sind sowohl grundsätzliche Anforderungen als auch spezifische Anforderungen an die verschiedenen Sektoren im Gesundheitswesen konkretisiert. Zu den grundsätzlichen Anforderungen, gehört unter anderem die Implementierung eines Risiko- und Fehlermanagements. In der Richtlinie des G-BA wird das Risikomanagement wie folgt definiert: „Risikomanagement dient dem Umgang mit potenziellen Risiken, der Vermeidung und Verhütung von Fehlern und unerwünschten Ereignissen und somit der Entwicklung einer Sicherheitskultur […]“. Das Fehlermanagement wird als Teil des Risikomanagements aufgeführt.
Im Bereich der stationären Versorgung wird die Richtlinie wie folgt ausgeführt: „[…] Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement sind Führungsaufgabe […] Als Instrument des klinischen Risikomanagements im Krankenhaus sind z.B. Fehlermanagementsysteme, Risiko-Audits, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen oder Fallanalysen zu nennen […]“.
Im Alltag sind wir ständig Risiken ausgesetzt, schätzen diese ein und handeln dementsprechend. So führen wir beispielsweise selbst beim Überqueren der Straße eine Risikobewertung durch und treffen intuitiv eine Entscheidung. Doch im medizinischen Bereich haben wir es häufig mit komplexen Prozessen zu tun an denen diverse Personen aus etlichen Bereichen beteiligt sind. Um Gefahrenquellen zu vermeiden, reicht intuitives Handeln meist nicht aus.
Hier sollten vielmehr alle Risiken strukturiert erfasst, bewertet und Maßnahmen abgeleitet werden, um Risiken gemeinsam aus dem Weg zu räumen.
Doch wie gehen andere Bereiche mit potenziellen Risiken um? Ähnlich wie beim Risikomanagement werden auch im Bereich des Arbeitsschutzes Gefahrenquellen strukturiert ermittelt und bewertet. Hier sind vor allem Gefährdungsbeurteilungen von zentraler Bedeutung und dienen dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Welche Prozessschritte bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beachtet werden müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag zu Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis.
Nicht nur die Behandlung von Patienten erfordert ein strukturiertes Risikomanagement, sondern auch die Versorgung von Patienten und Bewohnern ist mit Risiken verbunden. Bei der Lebensmittelzubereitung und -verteilung bildet die Basishygiene eine unerlässliche Grundlage der betrieblichen Hygiene. Diese eignet sich, um geringe und allgemeine Risiken zu kontrollieren. Das HACCP-Konzept baut auf der Basishygiene auf und ist „… ein System, das dazu dient, bedeutende gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel zu identifizieren, zu bewerten und zu beherrschen“. Demnach sind Gefahren, die durch den Konsum entstehen zu identifizieren, die Wahrscheinlichkeit und Bedeutung zu bewerten und vorbeugende Maßnahmen festzulegen. Dies ist für krankenhauseigene Küchen sowie für externe Zulieferer verpflichtend vorgeschrieben.
Sowohl im privaten als auch im beruflichen Alltag müssen wir regelmäßig Risiken erkennen, bewerten und dementsprechend Handeln. Je nach persönlichem Empfinden agieren wir risikobereiter oder entscheiden uns für den sichereren Weg. Als Mitarbeiter einer Gesundheitseinrichtung steht die Patientensicherheit jedoch immer im Vordergrund, um zum Beispiel Infektionsgefahren abzuwenden. Damit dies ohne weiteres gelingt ist ein funktionierendes Risikomanagement unerlässlich. Gerade in Einrichtungen des Gesundheitswesens erfordern Risiken häufig mehr als intuitives Handeln. Komplexe Sachverhalte sollten durch eine strukturierte Vorgehensweise im Risikomanagement ergänzt werden. Eine exakte Risikobewertung stellt eine große Herausforderung dar. Um mögliche Wahrnehmungsverzerrungen zu vermeiden, sollte auch die eigene Sichtweise kritisch betrachtet werden. Es ist empfehlenswert Risikobewertungen im Team zu besprechen, da die unterschiedlichen Perspektiven zur optimalen Risikobewertung beitragen können.