Wir unterstützen Sie im Vorschriftendschungel mit unserer professionellen Hygieneberatung für Arztpraxen und Pflegeheime.
Hygiene in Gesundheitseinrichtungen ist seit der Unternehmensgründung unser Herzensthema. An kaum einem Ort ist die Einhaltung der Hygienevorschriften so wichtig wie in Arztpraxen, Pflegeheimen und Krankenhäusern. In dem alltäglichen Praxis- oder Pflegealltag können jedoch die wenigsten Einrichtungen alle Aufgaben eines adäquaten Hygienemanagements allein stemmen. Damit Sie den steigenden Anforderungen des Gesetzgebers sowie den strenger werdenden Auflagen und Kontrollen der Aufsichtsbehörden trotzdem gerecht werden, steht InnovaPrax Ihnen als externe Hygieneberatung mit hochqualifizierten Experten mit Rat und Tat zur Seite.
Sie möchten das Hygienemanagement in Ihrer Praxis selbst umsetzen? Dann nutzen Sie gerne unsere hauseigene QM-Software für das Hygienemanagement, damit Sie alles im Blick haben.
Im Rahmen unserer Hygieneberatung kümmern wir uns umfassend um das Hygienemanagement. Egal ob Praxis, MVZ oder Pflegeheim. Darüber hinaus bieten wir auch Einzelleistungen an.
Unsere attraktive Hygieneberatung erhalten Sie entweder im Einzelpaket Hygieneberatung oder aber in unseren attraktiven Kombipaketen zusammen mit der Betreuung im Qualitätsmanagement oder den Arbeitsschutz.
Neben der Hygieneberatung bieten wir auch die Beratung in unseren anderen Themenfeldern sowie Kombipakete an. Bei unseren Dienstleistungspaketen setzen wir vor allem auf eine persönliche hochqualifizierte Kundenbetreuung sowie Ihre individuelle und langfristige Entwicklung.
QM, Hygieneberatung, Arbeitssicherheit und Datenschutz effektiv kombiniert
Die Hygienestandards oder die Anforderungen, die das Hygienemanagement in einer Zahn-/ Arztpraxis erfüllen muss, sind unter anderem in § 23 des IfSG abgebildet. Dort werden die Leiter von Einrichtungen des Gesundheitswesens zur Erstellung und Einhaltung eines Hygieneplans verpflichtet.
Dieser Hygieneplan muss alle hygienerelevanten Bereiche und entsprechende Maßnahmen beschreiben, um die Einhaltung einer adäquaten Hygiene zu gewährleisten. So müssen beispielsweise die Aufbereitung von Instrumenten und die Reinigung und Desinfektion von Flächen detailliert beschrieben und in entsprechenden Prozessbeschreibungen dargestellt werden.
Die Hygieneschulung der MitarbeiterInnen sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Wir empfehlen eine Fortbildungsrythmus von 12 Monaten. Dabei ist unser Motto “lieber häufiger und kürzer als länger und selten” So werden die MitarbeiterInnen in kurzen Abständen auf dem aktuellen Stand gehalten.
Bei der Durchführung von regelmäßigen Hygieneunterweisungen ist es sinnvoll jedes mal neue Themenschwerpunkte zu wählen. Meist geben aktuelle Ereignisse, wie Hygienebegehungen, genügend “Futter”.
Darüber hinaus sind folgende Inhalte meist sinnvoll:
Ob die Schulung von einem externen Hygieneberater oder der internen hygienebeauftragten Person gestaltet wird, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.
Um nosokomiale Infektionen in Arztpraxen zu vermeiden, ist es von großer Bedeutung eine hygienebeauftragte Kraft zu benennen, die sich um die Einhaltung der hygienerelevanten Maßnahmen kümmert.
Zu den Aufgaben der/des Hygienebeauftragten gehört nicht nur die Erstellung eines Hygieneplans und anderer relevanter Dokumente, sondern auch die Weitergabe der Inhalte an alle Mitarbeiter, so wie die Überwachung der Einhaltung der vorgegebenen Maßnahmen. Ihm/ihr obliegt also die Umsetzung des praxisinternen Hygienemanagements.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Fortbildung zur/zum Hygienebeauftragten ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf.
Mehr Informationen zu dem Thema erhalten Sie hier: Wann braucht eine Arztpraxis einen Hygienebeauftragten?
Krankenhäuser, Seniorenheime oder Arztpraxen sind nur ein paar Beispiele für Institutionen, in denen eine hygienebeauftragte Kraft unverzichtbar ist. Sie übernehmen eine Vielzahl an Aufgaben und sind unter anderem für die Einhaltung und Umsetzung von Hygienevorschriften in den Bereichen der Personal- und Betriebshygiene zuständig. Um diese Aufgaben übernehmen zu können, ist die Teilnahme an einer einwöchigen Grundlagenschulung notwendig. Zusätzlich sollen Hygienebeauftragte in Einrichtungen des Gesundheitswesens alle zwei Jahre an einer Fortbildung zur Infektionshygiene teilnehmen.
Hygienefachkräfte sind für die Einhaltung der Hygienestandards insbesondere in Krankenhäusern, Seniorenheimen und Einrichtungen für ambulantes Operieren verantwortlich.
Darüber hinaus sind sie für die Erstellung von Hygieneplänen, Reinigungsplänen, Arbeitsanweisungen, so wie für die Überwachung hygienerelevanter Abläufe zuständig. Sie führen regelmäßige Audits in den Einrichtungen durch, erfassen und bewerten auftretende Infektionen und ermitteln anhand der aufgezeichneten Daten die Infektionsraten. Hierdurch können Sie unter anderem Ursachen nosokomialer Infektionen identifizieren und Maßnahmen einleiten. Ebenso führen Hygienefachkräfte allgemeine und bereichsspezifische Beratungen durch und unterstützen bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen im Falle eines erhöhten Infektionsaufkommens.
An der zweijährigen Weiterbildung zur Hygienefachkraft kann jeder teilnehmen, der über eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Gesundheits- und KrankenpflegerIn bzw. Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügt. Die erfahrenen Pflegekräfte durchlaufen eine zweijährige Weiterbildung zur staatlich anerkannten Hygienefachkraft.
Jede Einrichtung, die unter § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) fällt, ist verpflichtet eine Hygienefachkraft zu bestellen, die beratend unterstützt. Darunter fallen auch Einrichtungen für ambulantes Operieren. Die Mindestanzahl der Hygienefachkräfte, die eine Einrichtung beschäftigen muss, ergibt sich aus der Anwendung der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention: „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ in der jeweils geltenden durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Fassung. Diese Bestimmungen gelten entsprechend, wenn Zusammenschlüsse von Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 einrichtungsübergreifend Hygienefachkräfte beschäftigen
Der Hygieneplan besteht aus einer Vielzahl an Dokumenten, die alle hygienerelevanten Tätigkeiten innerhalb einer Arztpraxis, eines Pflegeheims und anderen medizinischen Einrichtungen regeln. Die rechtliche Grundlage ist neben der Biostoff-Verordnung der §23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ziel des Hygieneplans ist die Infektionsprävention, sowie die klare Strukturierung von Prozessabläufen. Gleichzeitig stellt er einen Nachweis der erbrachten Sorgfaltspflicht dar.
Die zentralen Inhalte eines Hygieneplans sind die Darstellung des Geltungsbereiches und der Verantwortlichkeiten, so wie Vorgaben zur Reinigung, Desinfektion, Aufbereitung von Medizinprodukten und der Abfallentsorgung. Ebenso sind Personalhygiene und ‑schutz ein wichtiger Bestandteil des Hygieneplans. Bei der Erstellung ist darauf zu achten, dass alle beschriebenen Prozesse individuell auf die entsprechende Praxis / Einrichtung zugeschnitten und stets auf dem aktuellsten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sind.
Der Reinigungs- und Desinfektionsplan (RDP) ist ein wichtiger Bestandteil des Hygieneplans. Hier werden alle notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen tabellarisch dargestellt, also was, wann, wie, womit und von wem gereinigt bzw. desinfiziert werden muss. Somit stellt ein RDP ein Übersichtsdokument dar, in dem alle erforderlichen Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion dargestellt sind. Aus diesem Grund sollte ein RDP überall da gut sichtbar aushängen, wo die entsprechenden Maßnahmen erforderlich sind, um den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich stets über die aktuellen Vorgaben zu informieren. Dies sind in Arztpraxen beispielsweise Behandlungs- und Eingriffsräume sowie Sanitäranlagen.