TOMs im Gesundheitswesen: Ihr praxiserprobter Leitfaden für echten Patientendatenschutz

Sie kennen das Gefühl: Die Anforderungen der DSGVO an Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs) fühlen sich an wie ein riesiger Berg aus Vorschriften, rechtlichen Feinheiten und technischem Fachjargon. Sie wissen, dass der Schutz von Patientendaten oberste Priorität hat, aber die entscheidende Frage bleibt: Wo fängt man an und was ist wirklich genug, um rechtssicher und gleichzeitig praxistauglich zu sein?

Wenn Sie sich diese Fragen stellen, sind Sie nicht allein. Viele Verantwortliche in Arztpraxen, Pflegeheimen und Kliniken suchen nach einem klaren Weg durch diesen Dschungel. Die Gefahr ist real: Aktuelle Auswertungen zeigen, dass rund 25 % aller DSGVO-Bußgelder auf unzureichende TOMs zurückzuführen sind. Ein Bußgeld von 105.000 € gegen eine deutsche Uniklinik wegen mangelnder Zugriffskontrollen ist nur ein Beispiel, das die Dringlichkeit unterstreicht.

Dieser Leitfaden ist anders. Wir übersetzen die juristischen Anforderungen in Ihre Praxisrealität. Wir zeigen Ihnen nicht nur, was Sie tun müssen, sondern wie Sie wirksame Schutzmaßnahmen etablieren, die im hektischen Alltag funktionieren, Ihr Haftungsrisiko minimieren und das Vertrauen Ihrer Patienten stärken.

Das Fundament: Warum...

Das Fundament: Warum TOMs nach Art. 32 DSGVO unverhandelbar sind

Technische und Organisatorische Maßnahmen sind kein optionales Extra, sondern das Herzstück des Datenschutzes nach Artikel 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gerade im Gesundheitswesen, wo Sie mit "besonderen Kategorien personenbezogener Daten" (Art. 9 DSGVO) arbeiten, wiegen die Anforderungen ungleich schwerer.

Das Gesetz verlangt von Ihnen, ein Schutzniveau zu gewährleisten, das dem Risiko angemessen ist. Dabei geht es um drei zentrale Schutzziele:

  • Vertraulichkeit: Stellen Sie sicher, dass nur befugte Personen auf Daten zugreifen können. Die Diagnose eines Patienten darf für die Buchhaltung nicht einsehbar sein.
  • Integrität: Verhindern Sie, dass Daten unbemerkt verändert werden können. Eine Blutgruppenangabe muss absolut verlässlich sein.
  • Verfügbarkeit: Gewährleisten Sie, dass die Daten bei Bedarf zur Verfügung stehen. In einem Notfall muss der Zugriff auf die Allergieinformationen eines Patienten sekundenschnell möglich sein.

Hinzu kommt die Belastbarkeit Ihrer Systeme, also die Fähigkeit, nach einem Störfall – wie einem Cyberangriff – schnell wieder funktionsfähig zu sein. Hier geht es nicht darum, die teuerste Technik zu kaufen, sondern den "Stand der Technik" risikobasiert und angemessen für Ihre Einrichtung umzusetzen.

Die 3 Säulen der Kontrolle: Zutritt, Zugang und Zugriff praktisch erklärt

Im Beratungsalltag erleben wir immer wieder, dass diese drei Begriffe verwechselt werden. Eine klare Trennung ist jedoch entscheidend für ein lückenloses Sicherheitskonzept.

Zutrittskontrolle: Wer darf überhaupt ins Gebäude oder in den Raum?

Hier geht es um die physische Sicherheit. Sie müssen verhindern, dass Unbefugte sich physischen Zutritt zu Räumen verschaffen, in denen sensible Daten verarbeitet oder gelagert werden.

Praxisbeispiele:

  • Der Serverraum: Ist er abschließbar und nur für wenige autorisierte Personen zugänglich?
  • Das Aktenarchiv: Sind die Aktenschränke verschlossen, wenn der Raum nicht besetzt ist?
  • Der Empfangsbereich: Ist der Monitor so positioniert, dass wartende Patienten keine Patientendaten auf dem Bildschirm sehen können?
  • Schlüsselkonzept: Ist klar geregelt, wer welchen Schlüssel besitzt und was bei einem Verlust passiert?

Zugangskontrolle: Wer darf sich am System anmelden?

Die Zugangskontrolle stellt die nächste Hürde dar. Sie soll verhindern, dass Unbefugte Ihre IT-Systeme überhaupt nutzen können, selbst wenn sie physischen Zutritt erlangt haben.

Praxisbeispiele:

  • Passwortschutz: Jeder Mitarbeiter hat ein eigenes, sicheres Passwort. Das Post-it am Monitor ist ein absolutes No-Go.
  • Automatische Bildschirmsperre: Verlässt ein Mitarbeiter seinen Platz, sperrt sich der Computer nach kurzer Zeit automatisch.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Für den Zugriff auf besonders kritische Systeme, wie die Praxisverwaltungssoftware (PVS), ist neben dem Passwort ein zweiter Faktor (z. B. eine App auf dem Smartphone) erforderlich.

Zugriffskontrolle: Wer darf welche Daten sehen und bearbeiten?

Dies ist die feingranularste und oft komplexeste Ebene. Selbst wenn ein Mitarbeiter berechtigt ist, sich am System anzumelden, darf er noch lange nicht alles sehen. Das "Need-to-know"-Prinzip ist hier entscheidend.

Praxisbeispiele:

  • Rollenbasiertes Berechtigungskonzept: Eine medizinische Fachangestellte am Empfang benötigt andere Zugriffsrechte als der behandelnde Arzt. Sie muss Termine anlegen können, aber vielleicht nicht die Details einer psychiatrischen Anamnese einsehen.
  • Protokollierung: Jeder Zugriff auf Patientendaten wird protokolliert. So ist nachvollziehbar, wer wann welche Daten eingesehen oder geändert hat.
  • Datenfreigabe: Der Versand von Befunden an externe Labore oder weiterbehandelnde Ärzte erfolgt ausschließlich über gesicherte Kanäle.

Ein sauberes Berechtigungskonzept ist der Dreh- und angelpunkt Ihres Datenschutzes. Hier entscheidet sich, ob Ihr Schutzkonzept einer Prüfung standhält. Für den sicheren Austausch von Patientendaten und die Etablierung solcher Konzepte ist eine durchdachte Datenschutzberatung unerlässlich.

Konkrete Maßnahmen, die den Unterschied machen

Verschlüsselung und Pseudonymisierung: Ihre digitale Versicherung

Verschlüsselung macht Daten für Unbefugte unlesbar. Man unterscheidet hier zwischen:

  • Daten in Bewegung (in transit): Die E-Mail mit einem Arztbrief an einen Kollegen muss Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein.
  • Daten im Ruhezustand (at rest): Die Festplatten aller Laptops und Server, auf denen Patientendaten gespeichert sind, müssen vollständig verschlüsselt werden. Geht ein Gerät verloren, sind die Daten darauf wertlos.

Datensicherung und Wiederherstellung: Ihr Plan für den Ernstfall

Was passiert, wenn Ihre Daten durch einen Defekt oder einen Ransomware-Angriff plötzlich weg sind? Im ersten Quartal 2024 waren 60 % der Einrichtungen im Gesundheitswesen von solchen Angriffen betroffen. Ein funktionierendes Backup ist Ihre Lebensversicherung.

Ein bewährtes Konzept ist die 3-2-1-Regel:

  • 3 Kopien Ihrer Daten
  • auf 2 unterschiedlichen Medien
  • davon 1 Kopie außer Haus (offline oder in der Cloud)

Entscheidend ist: Ein Backup ist nur so gut wie sein Test. Wir empfehlen, die Datenwiederherstellung regelmäßig zu proben, damit Sie im Ernstfall nicht nur eine Sicherung, sondern einen funktionierenden Notfallplan haben.

Organisatorische Maßnahmen: Der Mensch als wichtigster Faktor

Die beste Technik nützt nichts, wenn das Team nicht mitzieht. Organisatorische Maßnahmen sind das Fundament, auf dem die technische Sicherheit aufbaut.

  • Mitarbeiterschulungen: Regelmäßige, dokumentierte Datenschutzschulungen sind Pflicht. Ihr Team muss wissen, wie man Phishing-Mails erkennt und was beim Umgang mit Patientendaten zu beachten ist.
  • Klare Arbeitsanweisungen: Erstellen Sie verbindliche Richtlinien zum Umgang mit mobilen Datenträgern (USB-Sticks), privaten Geräten oder der Nutzung des Internets.
  • Verpflichtung auf das Datengeheimnis: Jeder Mitarbeiter, der mit Patientendaten in Berührung kommt, muss schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet werden.

Diese Prozesse lassen sich hervorragend in ein bestehendes Qualitätsmanagement integrieren, um den Datenschutz fest im Praxisalltag zu verankern.


Wie Sie Ihre TOMs richtig bewerten und dokumentieren

Die DSGVO verlangt keinen undurchdringbaren Hochsicherheitstrakt für jede Praxis. Die Maßnahmen müssen dem Risiko angemessen sein. Eine kleine Hausarztpraxis hat andere Risiken und benötigt andere Vorkehrungen als eine große Klinik mit Forschungsabteilung.

Der erste Schritt ist daher immer eine Risikoanalyse. Wo liegen Ihre spezifischen Schwachstellen? Verarbeiten Sie besonders sensible Daten wie genetische Informationen? Erst auf dieser Basis können Sie die passenden TOMs auswählen und deren Angemessenheit begründen.

Die Dokumentation ist dabei kein lästiges Übel, sondern Ihr wichtigster Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden. Im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) müssen Sie die für jede Verarbeitungstätigkeit getroffenen TOMs detailliert beschreiben. Diese Dokumentation ist oft der aufwendigste Teil. Unsere Experten und unsere QM-Software PAUL nehmen Ihnen hier die Last von den Schultern, indem wir praxiserprobte Vorlagen und Strukturen bereitstellen, die einer Prüfung standhalten.

Häufige Fragen zu TOMs im Gesundheitswesen

Was bedeutet "Stand der Technik" und muss ich immer die teuerste Lösung kaufen?

Nein. "Stand der Technik" bedeutet nicht, dass Sie jede neue technische Lösung sofort implementieren müssen. Es geht darum, bewährte, anerkannte und wirksame Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, die dem Schutzbedarf Ihrer Daten und dem Risiko angemessen sind. Die Kosten müssen dabei in einem vernünftigen Verhältnis zum Schutzziel stehen.

Reicht es, wenn meine Praxissoftware als "DSGVO-konform" beworben wird?

Leider nicht. Die Software ist nur ein Baustein. Sie als Betreiber der Praxis oder Einrichtung sind der "Verantwortliche" im Sinne der DSGVO. Sie sind für das gesamte Konzept verantwortlich – von der physischen Sicherung des Serverraums über die Schulung der Mitarbeiter bis hin zum Berechtigungskonzept in der Software.

Wir sind nur eine kleine Praxis – gilt das alles auch für uns?

Ja, die Grundprinzipien der DSGVO gelten für jede Praxis, unabhängig von ihrer Größe. Der entscheidende Unterschied liegt im Umfang und in der Komplexität der umzusetzenden Maßnahmen. Diese müssen auf die Größe, die Art der Daten und die spezifischen Risiken Ihrer Praxis zugeschnitten sein.

Wie oft müssen wir unsere TOMs überprüfen?

TOMs sind kein einmaliges Projekt. Sie müssen regelmäßig – mindestens einmal jährlich – und anlassbezogen überprüft und angepasst werden. Anlässe können neue technische Bedrohungen, die Einführung neuer Software oder veränderte Arbeitsabläufe sein.

Können wir das alles selbst umsetzen oder brauchen wir einen externen Experten?

Viele Basismaßnahmen können Sie selbst anstoßen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die rechtliche Komplexität, die technische Tiefe und der Dokumentationsaufwand ohne externe Expertise schnell zu einer Überforderung führen. Ein externer Berater bringt den Blick von außen, erkennt blinde Flecken und sorgt dafür, dass Ihre Maßnahmen nicht nur gut gemeint, sondern auch rechtssicher und wirksam sind.

Ihr nächster Schrit...

Ihr nächster Schritt zu praxistauglichem Datenschutz

Wirksame Technische und Organisatorische Maßnahmen sind mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Sie sind ein kontinuierlicher Prozess, der Ihre Patienten schützt, Ihr Haftungsrisiko senkt und das Vertrauen in Ihre Einrichtung fundamental stärkt.

Fühlen Sie sich von der Komplexität überfordert? Das müssen Sie nicht. Unser Ansatz bei InnovaPrax ist es, Ihnen nicht nur zu sagen, was zu tun ist, sondern es gemeinsam mit Ihnen umzusetzen. Wir übernehmen Verantwortung und entlasten Sie dort, wo es am meisten schmerzt: bei der praktischen Implementierung und der lückenlosen Dokumentation.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihre aktuelle Situation analysieren und Ihnen konkrete, pragmatische nächste Schritte aufzeigen. Erfahren Sie mehr über unsere umfassenden Betreuungskonzepte für Arztpraxen und Pflegeheime.