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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Aktueller Stand zur Umsetzung im Gesundheitswesen

Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Gesundheitseinrichtungen spielt eine entscheidende Rolle, um die Integrität und Sicherheit im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Angesichts der Komplexität und Sensibilität dieses Sektors stellt sich die Frage: Wie lässt sich das Hinweisgeberschutzgesetz effektiv in Gesundheitseinrichtungen umsetzen? Diese Thematik erfordert eine eingehende Betrachtung der spezifischen Herausforderungen, Mechanismen und bewährten Praktiken, um sicherzustellen, dass das Gesetz nicht nur formell existiert, sondern auch praktisch dazu beiträgt, Missstände aufzudecken, Hinweisgeber zu schützen und somit die Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen zu fördern.

Was ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Der Begriff Hinweisgeberschutzgesetz, auch Whistleblower-Gesetz oder Whistleblower-Richtlinie genannt, bezieht sich auf Gesetze, die den Schutz von Hinweisgebern, auch Whistleblower genannt, regeln. Ein Whistleblower ist eine Person, die Informationen über Missstände, illegale Handlungen oder andere Verstöße gegen Gesetze oder ethische Standards in einer Organisation oder einem Unternehmen offenlegt.

Das Whistleblower-Gesetz sieht rechtliche Mechanismen vor, um solche Hinweisgeber vor möglichen Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. Solche Gesetze können verschiedene Schutzmaßnahmen umfassen, wie z. B. die Möglichkeit, Verstöße anonym zu melden, sowie den Schutz vor beruflichen Konsequenzen oder rechtlichen Sanktionen für die Hinweisgeber. Der Schutz von Hinweisgebern ist wichtig, um die Integrität von Organisationen zu wahren, Korruption aufzudecken und das Vertrauen in öffentliche und private Institutionen zu stärken.

Aktueller Stand zum Hinweisgeberschutzgesetz auf einen Blick

  • Das Gesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und betrifft Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Diese sind verpflichtet, einen internen Meldekanal (z.B. ein Hinweisgebersystem) einzurichten. 
  • Das Recht sieht es vor, dass fehlende Hinweisgebersysteme ab dem 2. Dezember mit hohen Bußgeldern geahndet werden können. 
  • Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden fallen ab dem 17. Dezember unter das Gesetz.

Das Hinweisgeberschutzgesetz in Gesundheitseinrichtungen

Im Gesundheitswesen, in dem das Wohl und die Sicherheit des Menschen im Mittelpunkt stehen, hat sich die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) als ein wesentliches Instrument zum Schutz von Hinweisgebern bewährt und zu mehr Transparenz und Sicherheit im Gesundheitswesen geführt. In diesem komplexen Umfeld mit unterschiedlichen Akteuren und Prozessen können Missstände von Korruption bis hin zu Verstößen gegen die Patientensicherheit auftreten. Das Hinweisgeberschutzgesetz, zu dessen Umsetzung Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet sind, dient präventiv dazu, solche Missstände frühzeitig aufzudecken und Hinweisgeber zu schätzen. Auch kleinere Praxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) können von der Idee der Früherkennung von Missständen profitieren, auch wenn sie erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet sind.

9 praktische Tipps zur Umsetzung

Für die Umsetzung des Gesetzes ist in Einrichtungen im Gesundheitswesen vor allem eine klare Strategie und die Bereitschaft aller Beteiligten eine wichtige Voraussetzung. Wir haben zehn praktische Tipps, wie Sie das Gesetz erfolgreich umsetzen können:

1) Bewusstsein schaf...

1) Bewusstsein schaffen

Lassen Sie das gesamte Team teilhaben. Erläutern Sie die Bedeutung der Meldungen von Missständen, das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes und die Vorteile, die das Gesetz für Hinweisgeber bietet. Auch für Arbeitgeber ist es eine Chance Missstände, aufzudecken und daran zu wachsen. Aus Sicht der QM-Beratung lässt sich das Instrument wunderbar in den Instrumentenkasten ergänzen.

2) Auswahl zwischen zwei Meldekanälen ermöglichen

     2a) Interne Meldekanäle einrichten

        Ermöglichen Sie ihren Mitarbeitern über interne Meldekanäle Missstände vertraulich
        und anonym melden zu können. Achten Sie darauf, dass die Kanäle leicht zugänglich
        sind und informieren Sie potenzielle Hinweisgeber ausreichend, wie Sie diese nutzen
        können. In unserer QM-Software PAUL werden ebenfalls interne Meldekanäle bereit-
        gestellt, sodass für die Kunden von Paul eine einfache Umsetzung realisiert werden
        kann.

     2b) Externe Meldestellen

       Wenn interne Kanäle nicht ausreichen und dem gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen
       wurden, bleibt die Möglichkeit sich an eine externe Meldestelle zu wenden. In Fällen,
       in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und die
       hinweisgebende Person keine Repressalien fürchtet, sollte sie jedoch eine Meldung an
       eine interne Meldestelle bevorzugen. 

       Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der
       hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.
       Externe Meldestellen sind zum Beispiel beim Bundesamt der Justiz, bei der Bundes-
       anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder beim Bundeskartellamt zu finden. 

3) Vertraulichkeit sicherstellen

Betonen Sie die Vertraulichkeit und Anonymität der Berichterstattung. Stellen Sie sicher, dass nur bestimmte Personen Zugang zu den Meldeinformationen haben und schützen Sie die Identität der Hinweisgeber. 

4) Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

Legen Sie klare Richtlinien und Prozesse fest, um die Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen ihres Arbeitgebers oder Vorgesetzten zu schützen. Stellen Sie sicher, dass Angestellte die Missstände melden, nicht benachteiligt oder diskriminiert werden. 

5) Schulung und Sensibilisierung

Es ist wichtig, dass Mitarbeiter regelmäßig über das Gesetz und die Bedeutung von Whistleblowing und der Berichterstattung geschult werden. Machen Sie auf mögliche Fehlverhalten aufmerksam und zeigen Sie auf, wie diese erkannt werden können. Es ist allen geholfen, wenn Mitarbeitende aufmerksam sind, Missstände intern melden und diese innerhalb der Organisation abgestellt werden können. Die vollständige Schulung beinhaltet jedoch auch die Aufklärung zu externen Meldestellen. 

6) Fokus auf Prävention

Halten Sie sich und Ihren Mitarbeitern vor Augen, dass das Gesetz nicht nur zur Aufdeckung von Fehlverhalten dient, sondern auch zur Prävention. Die Transparenz soll das Bewusstsein für korrektes Verhalten in Arztpraxen, MVZ, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens stärken. 

7) Regelmäßige Überprüfung und Verbesserung

Kontrollieren Sie die umgesetzten Maßnahmen zum Hinweisgeberschutzgesetz regelmäßig auf ihre Wirksamkeit. Die ständige Anpassung an neue Entwicklungen, Herausforderungen und Feedback ermöglicht es, einen robusten Schutz für Whistleblower zu gewährleisten und eine nachhaltige Integrität in der Unternehmenskultur zu fördern.

8) Anpassung der etablierten Maßnahmen

Nehmen Sie gegebenenfalls Anpassungen der Maßnahmen vor, um die Wirksamkeit zu erhöhen und das Gesetz ordnungsgemäß umzusetzen.

9) Dokumentation

Eine schriftliche Dokumentation kann Ihnen im Fall der Fälle helfen dabei nachzuweisen, dass das Gesetz eingehalten wurde. Halten Sie alle Maßnahmen schriftlich fest. 


Fazit
Für größer...

Fazit

Für größere Arztpraxen, Pflegeheim und andere Einrichtungen im Gesundheitswesen ist das Hinweisgeberschutzgesetz ein Fortschritt. Das Gesetz dient dem Schutz von wichtigen Hinweisgebern, die einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Transparenz und Sicherheit leisten. Fehlverhalten wird somit nicht toleriert und diejenigen, die bei der Aufdeckung helfen, werden unterstützt und beschützt. Nur durch Engagement und Zusammenarbeit innerhalb der Praxis ist eine optimale Umsetzung möglich. Damit kann die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung verbessert werden und zeitgleich das Vertrauen in die Praxis und das Gesundheitssystem gestärkt.