Qualitätsmanagement in der Pflege

Durch die Implementierung und Einhaltung geeigneter Vorschriften können die Abläufe und Resultate in Pflegeeinrichtungen optimiert werden. Als wichtige Unterstützung für eine strukturierte und geplante Vorgehensweise kann die Norm DIN ISO 9001 verwendet werden. Sie hilft dabei, ein effizientes System zu etablieren, um die Unternehmensziele zu sichern und zu verbessern sowie die Zufriedenheit der Bewohner und Angehörigen zu steigern. Die Norm dient als Leitfaden und Hilfestellung bei der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems. Wichtig ist jedoch, dass die Prinzipien des Qualitätsmanagements der Norm an die Bedürfnisse von Pflegeeinrichtungen vor Anwendung angepasst werden. Die Darstellung der wesentlichen Prozesse, Schnittstellen und Auswirkungen nach DIN ISO 9001 bietet einen strukturierten Gesamtüberblick. Das Qualitätsmanagement-Handbuch kann zudem als Dokumentation von Zielen und Vorgaben zur Qualitätsverbesserung im Unternehmen dienen.  

Warum ist ein Qualit...

Warum ist ein Qualitätsmanagement für die Pflege wichtig? 

Qualitätsmanagement spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer hohen Qualität in der Pflege. Durch die Qualitätssicherung und Einhaltung von Pflegestandards können Pflegeeinrichtungen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich die Versorgungsqualität für pflegebedürftige Menschen gewährleisten. Die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems nach der DIN ISO 9001 Norm ermöglicht es, die Qualität zu überprüfen und zu verbessern. Durch regelmäßige Qualitätsprüfungen und die Einhaltung von Expertenstandards wird die Qualität der Leistung sichergestellt. Ein Qualitätsmanagement in Pflegeeinrichtungen hilft dabei, Qualitätsstandards zu definieren und zu gewährleisten, dass diese effektiv umgesetzt werden. Regelmäßige Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften sind essenziell, um diese bei der stetigen Weiterentwicklung vom Qualitätsmanagement und der Qualitätspolitik mit einzubeziehen.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für das Qualitätsmanagement in der Pflege?

In der Pflege sind die rechtlichen Grundlagen für das Qualitätsmanagement vor allem im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert. Dieses Gesetz legt fest, dass das Qualitätsmanagement in der Pflege verpflichtend ist und die Qualität der Pflege durch regelmäßige Qualitätsprüfungen sichergestellt werden muss. Zudem werden Pflegeeinrichtungen dazu angehalten, ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen und eine Qualitätspolitik zu etablieren. Die Zertifizierung nach ISO 9001 in der Pflege ist nicht verpflichtend. Es kann jedoch ein wichtiger Aspekt sein, um die Qualität der Leistung sowohl nach innen als auch nach außen zu dokumentieren.

Was sind die Ziele des Qualitätsmanagements in der Pflege?

Durch effiziente Prozesse in der Pflegepraxis soll eine reibungslose Organisation und Abläufe gewährleistet werden. Dies beinhaltet eine effektive Planung, Durchführung und Evaluation von Pflegemaßnahmen, um die bestmögliche Versorgung der Patienten zu garantieren. Durch die Einführung von Qualitätsstandards und regelmäßige Qualitätsprüfungen sollen Mängel identifiziert und behoben werden. Die Implementierung von QM-Strukturen soll sicherstellen, dass die Pflegeeinrichtungen nach einheitlichen Standards arbeiten und die Qualität der Pflege kontinuierlich überwacht wird. Dabei ist die Benennung eine Qualitätsmanagementbeauftragten von wichtiger Bedeutung. Ziel ist es, eine hohe Pflegequalität und Patienten-/ Bewohnersicherheit zu gewährleisten sowie die Patienten- /Bewohnerzufriedenheit und das Vertrauen in die Pflegeeinrichtungen zu stärken.

Qualitätsverbesserungen in der Pflege

Die Qualität der Betreuungs- und Pflegeleistungen ist ein Eckpfeiler für eine bestmögliche Lebensqualität der Bewohner. Neben geeigneten Maßnahmen der Grundpflege und der medizinischen Behandlungspflege können dazu kreative Maßnahmen dienen. Ein gelebtes, adäquates QM heißt auch immer Veränderung. Folgende Veränderungen / Maßnahmen können zur Leistungsverbesserungen in der Pflege beitragen:

  • Mehr Kooperation mit Angehörigen, häufigere Einladung von Angehörigen zu gemeinsamen Events. Gemeint sind hier nicht nur Familienangehörige, es können auch enge Freunde, Nachbarn oder Bekannte einbezogen werden.
  • Stärkere Berücksichtigung von Bewohnerwünschen im Rahmen therapeutischer Maßnahmen
  • Nutzung von Mitarbeitererfahrungen zur allgemeinen Verbesserung der Betreuung von Patienten mit Demenzerkrankungen. Hier können Fallbesprechungen oder „runde Tische“ mögliche Instrumente sein.
  • Etablierung von regelmäßigen und präzisen Mitarbeiterbefragungen. Hierbei ist enorm wichtig, dass aus den konkreten Ergebnissen auch Maßnahmen abgeleitet werden.
  • Häufige Verwendung von Checklisten als Erinnerungsstützen und Dokumentationshilfen.
  • Verbesserung des Bewertungs- und Erfassungssystems im Hinblick auf Pflegediagnosen als wesentliche Grundlage für die Pflegebedarfsberechnung.
  • Optimierung der Mitarbeiterbeteiligung durch die Einrichtung eines Qualitätszirkels. Durch mehr Partizipation an der Verantwortung können die Mitarbeitermotivation gesteigert und eine Leistungsverbesserungen in der Alltagspraxis erzielt werden.
  • Erstellung eines möglichst detaillierten Hygieneplans, insbesondere unter Beachtung von Hygieneanforderungen an Räume, Ausstattung sowie Kleidung und Wäsche. Ebenso ist auf die Reinigung, Desinfektion und Aufbereitung von Medizinprodukten zu achten. Außerdem müssen Händehygiene, Lebensmittel und Abfallbeseitigung den Anforderungen entsprechen. Ein Hygieneplan sollte ebenfalls Regelungen zur Haltung von Haustieren und Schädlingsprophylaxe sowie bei Bedarf für die Schädlingsbekämpfung enthalten.
  • Fachlich hochwertige Beratung von Bewohner und Angehörigen. Dies schafft neben Transparenz auch eine höhere Zufriedenheit. Instrumente können gezielte Beratungsgespräche oder auch evidenzbasierte Bewohnerinformationen sein.
  • Regelmäßige Zufriedenheitsumfragen bei Bewohnern und deren Angehörigen, um Defizite und Veränderungen zu vorausgegangenen Befragungen feststellen zu können. Aus Gründen der Transparenz sind die Ergebnisse jeweils zeitnah mitzuteilen. Dies gilt auch für Veränderungen auf der Grundlage der Befragungen.
  • Verbesserung der Kosten- und Leistungstransparenz durch mündliche und schriftliche Informationen.
  • Umfassende präzise Festlegung von Befugnissen, Verantwortlichen und Zeitrahmen zur Aufgabenbewältigung.
  • Überprüfung der Möglichkeiten zusätzlicher Serviceleistungen wie Gästezimmer und Parkplätze für Angehörige oder Einrichtung eines Fahrdienstes.
Kommunikation und Da...

Kommunikation und Datenschutz

Durch einen umfassenden Schutz personenbezogener Daten soll das Vertrauensverhältnis zwischen Bewohner und Einrichtung gestärkt werden. Die geltenden Datenschutzbestimmungen und das Recht auf informelle Selbstbestimmung sind daher strikt zu beachten. Davon bleibt die beruflich bedingte, besondere Verschwiegenheitspflicht des Pflegepersonals unberührt. Der Umgang mit personenbezogenen Gesundheitsdaten erfordert eine besondere Sensibilität. Zum Schutz der Bewohnerdaten müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Es muss gewährleistet werden, dass die Pflegedokumentation ausschließlich durch Befugte eingesehen werden kann. Sie dürfen insbesondere nicht unkontrolliert offen auf Tischen liegen und dadurch einen Einblick durch Unbefugte ermöglichen. Computer sind durch Bildschirmschoner und Passwort zu schützen.
  • Gespeicherte Daten sind speziell zu sichern. Speichermedien müssen sich in abschließbaren Räumen befinden. Die Nutzung durch Befugte darf nur mit einem Passwort möglich sein. Der PC ist zu sperren, sobald ein Mitarbeiter den Raum verlässt. Es sind angemessene Sicherheitsvorkehrungen gemäß dem aktuellen Stand der Technik zu treffen, um unbefugten Online-Zugriffe durch Externe zu verhindern.  Reparaturen am PC dürfen im Sinne der Datensicherheit nur kontrolliert erfolgen.
  • Bei der Weitergabe von Patientendaten an Krankenkassen, Ärzte, Sanitätshäuser und Angehörige sind die Beschränkungen zu beachten sowie Einwilligungserklärungen einzuholen. Das gilt auch für begründete Einzelfälle. Üblicherweise kann in einem Heimvertrag eine wirksame Einwilligungserklärung enthalten sein.
  • Besprechungen unter Verwendung von Patientendaten sollten in Besprechungsräumen bei geschlossenen Türen stattfinden. Beim Datenaustausch zwischen Pflegekräften sollten ebenfalls Räume genutzt werden, die eine gebotene Diskretion zulassen.
  • Datenpannen sind zu melden, zu dokumentieren und im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung zu Bearbeiten. Hier ist die Meldung an den Betroffenen zu beachten.

Einrichten eines Fehler- und Beschwerdemanagements

Beschwerden von Bewohnern oder Angehörigen enthalten meistens klare Botschaften. Dabei werden Defizite angesprochen, die in jedem Fall geregelt bearbeitet und beantwortet werden sollten. Durch die Überprüfung und Bewertung der Beschwerde ergeben sich mehrere Chancen. Zum einen kann ein Verbesserungsbedarf erkannt werden. Aber es können auch weitere Beschwerden vermieden werden. Ebenfalls können durch eine zeitnahe und angemessene Beantwortung der Beschwerde Beiträge in Foren oder sogar rechtliche Konsequenzen verhindert werden. Ein professioneller Umgang mit Beschwerdeführern trägt außerdem zum besseren Unternehmensimage bei und erhöht die allgemeine Zufriedenheit. Im Rahmen der Umsetzung des Qualitätsmanagements sollte das Fehler- und Beschwerdemanagement einen hohen Stellenwert haben.

QM-Software und Changemanagement zur Prozesssicherung

Die Umsetzung von Qualitätsmanagementmaßnahmen sollte nicht nur lästige Pflicht sein. Gerade im Pflegeheim kann ein praxisnahes, gut geführtes QM ein integraler Bestandteil der Organisationsstruktur sein. Qualitätsmanagement versteht sich als kontinuierlicher, ganzheitlicher Prozess und gehört zu den Kernaufgaben der Führung. Optionen und Handlungshilfen zur Einführung und Begleitung bietet eine QM-Software. Um den kontinuierlichen Veränderungen im Bereich der Pflege Rechnung zu tragen, sollte das QM in Pflegeinrichtungen in bestimmten Zeitabständen evaluiert werden. Darüber hinaus können durch ein bedarfsgerechtes Changemanagement notwendige Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen zeitgerecht gewährleistet werden.

Qualitätsmanagement in der Pflege - drei Grundsätze für den Erfolg

Qualitätsmanagement ist sowohl in der stationären Pflege als auch in der ambulanten Pflege von entscheidender Bedeutung und ein wichtiger Aspekt jeder Pflegeeinrichtung. Es gewährleistet, dass die Pflege dort stattfindet, wo sie benötigt wird und in der bestmöglichen Qualität. Deshalb ist das Qualitätsmanagement wichtig und wird auch gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel durch den Verband der Privaten Krankenversicherung oder den § 112 SGB XI. Qualitätsmanagement legt Standards fest, die eine effektive Planung von Prozessen und die kontinuierliche Verbesserung sicherstellen. Die Aufgaben des Qualitätsmanagements sind vielfältig und umfassen die Überprüfung der Prozesse sowie die Form der Dienstleistungen.

Das Hauptziel ist es, die Pflege nach den Bedürfnissen der Patienten auszurichten und Prozesse kontinuierlich zu verbessern.

Die Schlüsselelemente für effektives Qualitätsmanagement in der Pflege sind:

  1. Kundenorientierung: Die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen stehen im Mittelpunkt. Es ist entscheidend, dass die Pflege nach den individuellen Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet ist und eine hohe Zufriedenheit gewährleistet wird. Kundenfeedback sollte aktiv eingeholt und genutzt werden, um die Qualität der Pflege kontinuierlich zu verbessern und die Erwartungen an die Pflegequalität zu erfüllen.
  2. Führung: Eine starke und engagierte Führungskraft ist für den Erfolg des Qualitätsmanagements unerlässlich. Die Führungskraft muss die Vision und die Qualitätsziele klar kommunizieren, das Team motivieren und z.B. durch geeignete Ressourcen unterstützen sowie die Umsetzung der Qualitätsstandards überwachen.
  3. Engagement von Mitarbeitern: Das Engagement und die Motivation aller Mitarbeiter, insbesondere der Pflegekräfte, sind entscheidend für die Qualitätssicherung. Durch Schulungen, Weiterbildungen und regelmäßige Teammeetings kann das Engagement gefördert werden. Jeder Mitarbeiter sollte sich für die Qualität sowie Prozesse in ihrer Einrichtung verantwortlich fühlen und aktiv zur Verbesserung beitragen. Zudem ist es wichtig, dass ein Qualitätsbeauftragter ernannt wird, der das Qualitätsmanagement koordiniert und Maßnahmen der Qualitätssicherung überwacht.

Diese drei Grundsätze bilden das Herzstück eines erfolgreichen Qualitätsmanagementsystems in der Pflege. Sie gewährleisten nicht nur die Einhaltung von Qualitätsstandards, sondern auch eine optimale Versorgung und Zufriedenheit der Pflegebedürftigen.