Was gehört zum Hygienemanagement in der Arztpraxis?
Ein vollständiges Hygienemanagement umfasst mehrere Bausteine.
1. Hygieneplan
Der Hygieneplan ist das zentrale Dokument des Hygienemanagements. Er beschreibt, welche hygienischen Maßnahmen in der Praxis gelten und wie diese umzusetzen sind.
Ein guter Hygieneplan ist:
- praxisindividuell
- aktuell
- verständlich geschrieben
- digital oder gedruckt zugänglich
- regelmäßig überprüft
- mit dem Team geschult
- auf die Fachrichtung abgestimmt
- mit weiteren QM-Dokumenten verknüpft
Ein schlechter Hygieneplan ist dagegen oft nur eine kopierte Mustervorlage, die nicht zur Praxis passt und im Alltag kaum genutzt wird.
2. Händehygiene
Die Händehygiene ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsprävention. Sie betrifft Ärzte, MFA, Auszubildende, Reinigungskräfte und alle weiteren Personen mit Patientenkontakt oder Kontakt zu potenziell kontaminiertem Material.
Zur Händehygiene gehören:
- hygienische Händedesinfektion
- Händewaschen in geeigneten Situationen
- Hautschutz
- Hautpflege
- Verzicht auf Schmuck an Händen und Unterarmen
- kurze, saubere Fingernägel
- keine künstlichen Fingernägel bei hygienerelevanten Tätigkeiten
- korrekter Umgang mit Einmalhandschuhen
Wichtig: Handschuhe ersetzen keine Händedesinfektion. Sie sind eine zusätzliche Schutzmaßnahme, aber kein Ersatz für hygienisches Arbeiten.
3. Flächenreinigung und Flächendesinfektion
Flächen in Behandlungsräumen, Laborbereichen, Eingriffsräumen, Sanitärbereichen und Wartezonen müssen je nach Risiko gereinigt oder desinfiziert werden.
Der Reinigungs- und Desinfektionsplan sollte klar beantworten:
- Was wird gereinigt oder desinfiziert?
- Wann erfolgt die Maßnahme?
- Wie wird sie durchgeführt?
- Womit wird gereinigt oder desinfiziert?
- Wer ist verantwortlich?
- Wie wird die Durchführung dokumentiert?
Typische Flächen sind:
- Behandlungsliegen
- Arbeitsflächen
- Instrumententische
- Türklinken
- Lichtschalter
- Tastaturen
- Ultraschallgeräte
- Laborflächen
- Sanitärbereiche
- Fußböden
- Stühle und Kontaktflächen im Wartebereich
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen routinemäßiger Reinigung, gezielter Desinfektion und Schlussdesinfektion nach bestimmten infektiösen Fällen.
4. Personalhygiene
Personalhygiene umfasst alle Anforderungen an Kleidung, Verhalten und persönliche Hygiene des Praxisteams.
Dazu gehören:
- geeignete Arbeitskleidung
- regelmäßiger Wechsel der Arbeitskleidung
- sachgerechte Aufbereitung von Praxiswäsche
- Regeln zu Schmuck, Uhren und Piercings
- Umgang mit langen Haaren
- Fingernagelregelungen
- Verhalten bei eigener Erkrankung
- Schutzmaßnahmen bei Kontakt mit infektiösem Material
Gerade in kleinen Praxen werden diese Punkte oft mündlich geregelt. Besser ist eine kurze, klare schriftliche Arbeitsanweisung.
5. Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung schützt Mitarbeitende vor Infektionen, chemischen Einwirkungen und Kontamination.
Je nach Tätigkeit können erforderlich sein:
- Einmalhandschuhe
- sterile Handschuhe
- Schutzkittel
- Schutzschürzen
- Mund-Nasen-Schutz
- FFP2- oder FFP3-Masken
- Schutzbrillen
- Gesichtsschutz
- Chemikalienschutzhandschuhe
Die Praxis muss sicherstellen, dass Schutzkleidung verfügbar ist, korrekt verwendet wird und Mitarbeitende wissen, wann welche Schutzmaßnahme notwendig ist.
6. Aufbereitung von Medizinprodukten
Die Aufbereitung von Medizinprodukten gehört zu den sensibelsten Bereichen des Hygienemanagements. Fehler können hier zu erheblichen Risiken für Patientinnen und Patienten führen und werden bei Begehungen besonders aufmerksam geprüft.
Zur Aufbereitung gehören je nach Medizinprodukt:
- Vorreinigung
- Reinigung
- Desinfektion
- Kontrolle
- Pflege
- Verpackung
- Sterilisation
- Freigabe
- Dokumentation
- Lagerung
Zentral ist die Risikoeinstufung der Medizinprodukte. Dabei wird unterschieden, ob ein Medizinprodukt nur mit intakter Haut, mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut oder mit Blut, innerem Gewebe oder sterilen Körperbereichen in Kontakt kommt.
Typische Fehler bei der Medizinprodukteaufbereitung sind:
- fehlende Risikoeinstufung
- unklare Zuständigkeiten
- fehlende Sachkenntnis
- unvollständige Dokumentation
- ungeeignete Räume
- fehlende Trennung von reinen und unreinen Bereichen
- nicht validierte Prozesse
- falsche Lagerung steriler Medizinprodukte
- abgelaufene Sterilgüter
- fehlende Wartungs- oder Prüfunterlagen
Praxen mit invasiven Leistungen, ambulanter OP, Endoskopie oder komplexen Instrumenten benötigen hier besonders belastbare Prozesse.
7. Umgang mit Medikamenten
Auch der Umgang mit Medikamenten ist Teil der hygienischen Praxisorganisation.
Zu regeln sind unter anderem:
- Lagerung
- Temperaturkontrolle
- Kühlschranküberwachung
- Anbruchdaten
- Verfalldaten
- Mehrdosenbehältnisse
- Injektions- und Infusionsvorbereitung
- hygienische Entnahme
- Trennung von Medikamenten und Probenmaterial
- Umgang mit Betäubungsmitteln, sofern relevant
Ein einfacher, aber häufiger Begehungspunkt: Sind Medikamente abgelaufen? Sind Anbruchdaten dokumentiert? Wird die Kühlschranktemperatur nachvollziehbar kontrolliert?
8. Abfallentsorgung
Medizinischer Abfall muss sicher gesammelt, gelagert und entsorgt werden. Dabei geht es nicht nur um Hygiene, sondern auch um Arbeits- und Verletzungsschutz.
Zu berücksichtigen sind:
- Kanülen
- Spritzen
- Skalpelle
- Verbandsmaterial
- Einmalhandschuhe
- infektiöse Abfälle
- kontaminierte Einmalmaterialien
- Altmedikamente
- Chemikalien
- Desinfektionsmittelreste
- Datenschutz bei Patientenunterlagen
Scharfe und spitze Gegenstände müssen in geeigneten stich- und bruchfesten Abwurfbehältern entsorgt werden. Kanülen dürfen nicht unnötig manipuliert werden.
9. Wäschehygiene
Arbeitskleidung, Handtücher, Abdecktücher oder andere Textilien müssen so behandelt werden, dass keine hygienischen Risiken entstehen.
Im Hygieneplan sollte geregelt sein:
- Welche Wäsche fällt an?
- Wird intern oder extern gewaschen?
- Bei welcher Temperatur wird gewaschen?
- Welche Waschmittel oder Verfahren werden eingesetzt?
- Wie wird saubere Wäsche gelagert?
- Wie wird kontaminierte Wäsche gesammelt?
- Wer ist verantwortlich?
Die private Mitnahme kontaminierter Arbeitskleidung ist hygienisch problematisch und sollte klar geregelt werden.
10. Lagerung von Medizinprodukten und Verbrauchsmaterialien
Sterile Materialien, Verbandstoffe, Schutzkleidung und Medizinprodukte müssen so gelagert werden, dass sie sauber, trocken und geschützt bleiben.
Häufige Fehler sind:
- Sterilgut steht auf dem Boden.
- Kartons werden im Behandlungsraum offen gelagert.
- Sterile Materialien sind abgelaufen.
- Verpackungen sind beschädigt.
- Lagerorte sind nicht klar getrennt.
- Reine und unreine Bereiche vermischen sich.
- Verbrauchsmaterial wird in Sanitär- oder Putzräumen gelagert.
Eine einfache Lagerstruktur verhindert viele Beanstandungen.
11. Umgang mit infektiösen Patienten
Arztpraxen benötigen klare Abläufe für Patienten mit Verdacht auf infektiöse Erkrankungen.
Zu regeln sind:
- telefonische Vorabklärung
- Terminsteuerung
- räumliche Trennung
- Maskenregelungen
- Schutzmaßnahmen für Mitarbeitende
- Reinigung und Desinfektion nach Behandlung
- Abfallentsorgung
- Kommunikation im Team
- Information an Patientinnen und Patienten
Gerade Hausarztpraxen, Kinderarztpraxen und fachärztliche Praxen mit hohem Patientenaufkommen profitieren von einfachen, klaren Standards.
12. Schulung und Unterweisung des Personals
Hygienemanagement funktioniert nur, wenn das Team die Regeln kennt und versteht.
Schulungen sollten regelmäßig stattfinden und dokumentiert werden. Sinnvolle Themen sind:
- Händehygiene
- Flächendesinfektion
- Schutzkleidung
- Verhalten bei Stichverletzungen
- Umgang mit infektiösen Patienten
- Aufbereitung von Medizinprodukten
- Abfallentsorgung
- Änderungen im Hygieneplan
- Ergebnisse aus Begehungen oder internen Audits
Wichtig ist nicht nur die Durchführung, sondern auch der Nachweis. Schulungslisten, Inhalte, Datum und teilnehmende Personen sollten dokumentiert werden.
13. Dokumentation und Nachweise
Was nicht dokumentiert ist, lässt sich bei einer Kontrolle schwer nachweisen.
Typische Nachweise im Hygienemanagement sind:
- Hygieneplan
- Reinigungs- und Desinfektionspläne
- Schulungsnachweise
- Unterweisungsnachweise
- Sterilisationsdokumentation
- Freigabedokumentation
- Wartungsnachweise
- Validierungsnachweise
- Temperaturprotokolle
- Begehungsprotokolle
- Maßnahmenpläne
- Nachweise zur Mängelbeseitigung
- Prüfunterlagen von Geräten
- Arbeitsanweisungen
- Verantwortlichkeitsmatrix
Eine gute Dokumentation ist schlank, aber vollständig. Zu viel Bürokratie hilft nicht. Entscheidend ist, dass relevante Nachweise auffindbar, aktuell und verständlich sind.
Der Hygieneplan in der Arztpraxis: Aufbau und Inhalte
Ein praxistauglicher Hygieneplan sollte nicht komplizierter sein als nötig. Er muss aber alle relevanten Bereiche abdecken.
Ein sinnvoller Aufbau ist:
1. Geltungsbereich
Hier wird beschrieben, für welche Praxis, Standorte, Räume und Tätigkeiten der Hygieneplan gilt.
2. Verantwortlichkeiten
Hier wird festgelegt, wer für welche hygienerelevanten Aufgaben verantwortlich ist.
Beispiele:
- Praxisleitung
- Hygienebeauftragte Person
- QM-Beauftragte Person
- Medizinprodukteaufbereitung
- Reinigung
- Schulungsorganisation
- Dokumentenpflege
3. Basishygiene
Dazu gehören:
- Händehygiene
- persönliche Hygiene
- Arbeitskleidung
- Schutzkleidung
- Husten- und Niesetikette
- Verhalten bei Erkrankung von Mitarbeitenden
4. Reinigung und Desinfektion
Hier werden die Grundregeln zur Flächenhygiene beschrieben. Der detaillierte Reinigungs- und Desinfektionsplan kann als Anlage beigefügt werden.
5. Instrumentenaufbereitung
Dieser Abschnitt beschreibt die Aufbereitung der in der Praxis verwendeten Medizinprodukte. Je nach Praxis kann dieser Teil sehr kurz oder sehr umfangreich sein.
6. Umgang mit Medikamenten und Medizinprodukten
Hier werden Lagerung, Kontrolle, Haltbarkeit und hygienischer Umgang geregelt.
7. Abfallentsorgung
Dieser Abschnitt beschreibt die Sammlung, Trennung, Lagerung und Entsorgung verschiedener Abfallarten.
8. Umgang mit infektiösen Patienten
Hier werden Schutzmaßnahmen und Praxisabläufe für relevante Infektionssituationen festgelegt.
9. Schulung und Unterweisung
Dieser Abschnitt regelt, wann Mitarbeitende geschult werden, welche Inhalte geschult werden und wie die Schulungen dokumentiert werden.
10. Kontrolle und Aktualisierung
Der Hygieneplan sollte regelmäßig überprüft werden, zum Beispiel jährlich oder bei relevanten Änderungen:
- neue Leistungen
- neue Räume
- neue Medizinprodukte
- neue gesetzliche Anforderungen
- Ergebnisse aus Begehungen
- neue Erkenntnisse aus internen Audits
- Infektionsereignisse
- Personalwechsel in verantwortlichen Rollen
Praxisbegehung: Was prüft das Gesundheitsamt?
Bei einer Praxisbegehung wird geprüft, ob die hygienischen Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden. Je nach Bundesland, Fachrichtung und Anlass können unterschiedliche Behörden beteiligt sein.
Typische Prüfpunkte sind:
- Hygieneplan
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
- Händehygiene
- Personalhygiene
- Medizinprodukteaufbereitung
- Sterilgutlagerung
- Abfallentsorgung
- Umgang mit Medikamenten
- Kühlschrankkontrollen
- Schulungsnachweise
- Verantwortlichkeiten
- bauliche Gegebenheiten
- Trennung reiner und unreiner Bereiche
- Dokumentation
- Maßnahmen aus früheren Begehungen
Eine Praxisbegehung ist nicht automatisch ein Problem. Problematisch wird sie vor allem dann, wenn Dokumente fehlen, Zuständigkeiten unklar sind oder Prozesse nur theoretisch existieren.