Hygienebegehungen in Arztpraxen und Zahnarztpraxen

Wir haben unsere Erfahrungen sowie die häufigsten Fragen rundum die Hygienebegehungen für Sie zusammengetragen. Dabei ist eine der meist gestellten Fragen, wie oft eine Hygienebegehung in der Arztpraxis notwendig ist?

Es wird empfohlen mindestens jährlich alle vorhandenen Prozesse und die zugehörigen Dokumente auf Aktualität zu überprüfen und wenn nötig anzupassen, wobei Prozesse mit einem größeren Gefahrenpotenzial, wie beispielsweise die Aufbereitung von Instrumenten, häufiger evaluiert werden sollten. Diese Evaluierung einzelner Prozesse oder hygienisch relevanter Themen kann auch im Rahmen einer Teambesprechung durchgeführt werden.

Eine externe Hygienebegehung, z.B. durch das Gesundheitsamt, wird in den meisten Fällen stichprobenartig durchgeführt um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention (MedHygV) zu überprüfen. Die Häufigkeit solcher Begehungen ist von den in der Praxis vorhandenen Infektionsrisiken abhängig. So haben ambulant operierende Praxen ein höheres Infektionsrisiko als allgemeinmedizinische Praxen, was eine Begehung durch das Gesundheitsamt oder die Bezirksregierung wahrscheinlicher macht. Allerdings werden diese „Routinebegehungen“ angekündigt, so dass ausreichend Zeit besteht, sich auf diesen Termin vorzubereiten. Eine unangekündigte Hygienebegehung findet nur statt, wenn die Vermutung gravierender Hygienemängel, beispielsweise aufgrund einer Patientenbeschwerde, besteht.

Wer sollte an einer Hygienebegehung teilnehmen?

Die Begehung durch eine Behörde sollte sowohl der Praxisinhaber / die Praxisinhaberin, als auch die hygienebeauftragte Person begleiten. So können eventuelle Fragen zu Prozessen direkt geklärt oder der Prozess an sich erläutert werden.

Die interne Begehung sollte in jedem Fall durch die hygienebeauftragte der Arztpraxis durchgeführt werden. Inwieweit die Einbeziehung weiterer Personen sinnvoll ist, sollte abhängig von den jeweiligen Aufgabenbereichen oder zu beurteilenden Prozessen entschieden werden. In jedem Fall sollte alle notwendigen Anpassungen sowie die dafür zuständigen Personen in einem Protokoll dokumentiert werden.

Wie bereite ich eine Hygienebegehung vor?

Vor einer Begehung sollten alle internen, hygienerelevanten Prozesse auf Aktualität überprüft und wenn nötig angepasst werden. Dazu zählen ebenfalls die zugehörigen Prozessbeschreibungen oder der Hygieneplan und dessen Umsetzung.

Um dabei nicht den Überblick zu verlieren oder wichtige Punkte zu vergessen, ist es sinnvoll sich eine Checkliste zur Hilfe zu nehmen. Eine Vorlage einer solchen Checkliste finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite.

Was wird bei einer Hygienebegehung überprüft?

Eine Hygienebegehung wird durchgeführt, um den IST-Zustand mit dem SOLL-Zustand in einer Praxis abzugleichen. Kurz: ob Sie sich an alle gesetzlichen Vorgaben halten! Gleichzeitig sollen eventuell mangelhafte Prozesse oder Wissenslücken des Personals identifiziert werden.

Mit der Ankündigung einer solchen Begehung werden in den meisten Fällen auch eine Selbstauskunft und wichtige Dokumente, wie der Hygieneplan, angefordert und vorab bereits überprüft. Manchmal wird die behördliche Hygienebegehung nach der Übersendung der Dokumente sogar abgesagt.

Wichtig dabei ist das Bewusstsein, dass es nicht um Sanktionen geht, sondern die Sicherstellung der vorgeschriebenen Hygienestandards und die Klärung eines möglichen Schulungsbedarfs des Personals.

Wie wird eine Hygienebegehung durchgeführt?

Vor der Hygienebegehung sollten Sie festlegen, wer an der Begehung teilnimmt. Wie bereits beschrieben, ist es bei einer Begehung durch eine Behörde sinnvoll, wenn sowohl der Praxisinhaber / die Praxisinhaberin und die hygienebeauftragte Person anwesend sind.

Meistens findet vor dem eigentlichen „Rundgang“ ein kurzes Vorgespräch statt, in dem oft auch die vorhandenen Dokumente sowie die notwendigen Schulungs- und Fortbildungsnachweise der Mitarbeiter überprüft werden. Daher sollten Sie ihren Hygiene-Ordner und alle erforderlichen Unterlagen bereithalten.

Während der Begehung wird durch den Behördenmitarbeiter oder die Behördenmitarbeiterin der IST-Zustand der Praxis überprüft. Dies umfasst die Kontrolle aller Räumlichkeiten, aber auch die Darstellung vorhandener Prozesse und Abläufe, um eventuelle Wissenslücken zu identifizieren. Abläufe, die hier besonders im Fokus stehen sind beispielsweise die Hände- und Flächenhygiene und die Aufbereitung von Medizinprodukten. Ein ausführlicher und auf die Praxis zugeschnittener Hygieneplan ist dabei schon die halbe Miete

Im Anschluss an die Begehung erhalten Sie ein Protokoll mit allen festgestellten Mängeln sowie entsprechenden Handlungsempfehlungen und Fristen, bis wann Sie die Mängel nachweislich behoben haben müssen.

Was sind häufig festgestellte Mängel, die bei Hygienebegehungen in Arztpraxen auffallen?

Es gibt eine Vielzahl von Mängeln, die immer wieder von Gesundheitsämtern kritisiert werden. Damit dies bei Ihnen nicht vorkommt, führen wir hier beispielhaft ein paar dieser Mängel auf.

Mängel bei der Händehygiene

  • Tragen von Schmuck an Händen und / oder Unterarmen sowie lackierte oder künstliche Fingernägel
  • Die Einwirkzeit von Händedesinfektionsmitteln ist nicht bekannt oder wird nicht beachtet
  • Keine Händedesinfektion nach dem Ablegen von Schutzhandschuhen
  • Händedesinfektionsmittel werden aus Kanistern umgefüllt und nicht in Einmalgebinden vorgehalten

Mängel bei der Flächendesinfektion

  • Desinfektionslösung wird falsch angesetzt, da keine Dosiertabelle vorhanden ist oder keine Dosierhilfe verwendet wird
  • Geräte wie Blutdruckmanschetten oder Stethoskope werden nicht nach jedem Gebrauch desinfizierend aufbereitet
  • Es gibt keine Vorgaben zur Flächendesinfektion im Hygieneplan

Mängel bei der Aufbereitung

  • Fehlerhaftes Ansetzen der Reinigungs- und Desinfektionslösung oder ungenügender Wechsel der Lösung
  • Verwendete Reinigungsutensilien werden nicht arbeitstäglich desinfizierend aufbereitet
  • Keine Trennung von reinen und unreinen Arbeitsbereichen
  • Fehlender Sachkundenachweis bei interner Aufbereitung von Instrumenten sowie nicht vorhandene Risikoeinstufung der Instrumente

Mängel beim Umgang mit Medikamenten

  • Anbruch- und Verfallsdatum werden nicht dokumentiert
  • Mehrfachentnahme aus Lösungen ohne Konservierungsstoffe wie beispielsweise NaCl
  • Lagerung von Lebensmitteln und Medikamenten im selben Kühlschrank

Diverse andere Mängel

  • Keine getrennte Aufbewahrung von Dienstkleidung und privater Kleidung
  • Fehlende betriebsärztliche Betreuung
  • Mangelhafter Impfschutz von Mitarbeitern
  • Verkalkungen an Wasserhähnen

Bedenken Sie: sowohl die beschriebenen als auch andere Mängel lassen sich in der Regel durch gute Prozessdarstellungen und innerbetriebliche Verfahrensanweisungen sowie die regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter vermeiden.

Tipps für eine erfolgreiche Hygienebegehung

  • Sorgen Sie dafür, dass die Praxis einen aufgeräumten und sauberen Gesamteindruck vermittelt und möglichst wenig herumsteht.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Hygieneplan alle hygienerelevanten Prozesse in Ihrer Praxis beschreibt. Ein unbearbeiteter Musterhygieneplan reicht nicht aus.
  • Sehen Sie die Hygienebegehung als Chance Ihre innerbetrieblichen Prozesse zu optimieren. Sie erhalten in den meisten Fällen viele hilfreiche Hinweise und Tipps wie Sie noch besser werden können.
  • Führen Sie regelmäßige interne Hygieneaudits ein, um Ihre Prozesse und Verfahrensanweisungen stetig zu evaluieren und optimieren. Das spart Ihnen viel Arbeit und unnötigen Stress sollte das Gesundheitsamt „an die Tür klopfen“.

Hygieneberatung und Hygienebegehungen durch die Berater der InnovaPrax

Was, wenn Sie während Ihrer täglichen Arbeit jedoch kaum Zeit haben, sich um Prozessoptimierungen und die Aktualisierung von Dokumenten zu kümmern?

Dafür sind wir da! Als externe Hygienebeauftragte kümmern wir uns um alle notwendigen Belange rund um Ihr Hygienemanagement.

Bei der Vielzahl an Gesetzen, Richtlinien und Empfehlungen, die Sie im Rahmen des Hygienemangements beachten müssen, kann es mitunter schwierig sein den Überblick zu behalten. Genau das übernehmen wir für Sie. Wir filtern die für Sie notwendigen Informationen und Vorgaben heraus und erarbeiten Ihnen auf deren Grundlage und den Informationen, die wir bei einer Hygienebegehung gesammelt haben, unter anderem einen individuell auf Ihre Praxis angepassten, gesetzeskonformen Hygieneplan. Dies bietet Ihnen einerseits mehr Rechtssicherheit und andererseits durch die Festlegung konkreter Verfahrensanweisungen eine Steigerung der Patienten- und Mitarbeitersicherheit. Durch die enge und kontinuierliche Zusammenarbeit wird die Compliance aller beteiligten gefördert und die Notwendigkeit von Hygienemaßnahmen verdeutlicht. Auf diese Weise bekommen Sie die Möglichkeit, Ihre vorhandenen Ressourcen wieder für das wesentliche einzusetzen – Ihre Patienten!

Aber wer kann die Beratung überhaupt in Anspruch nehmen? Ganz einfach: so gut wie jeder der im Gesundheitswesen tätig ist! Egal ob Arztpraxen der verschiedensten Fachrichtungen, Medizinische Versorgungszentren, ambulante OP-Zentren oder Einrichtungen der Altenhilfe. Unser Team aus Fachberatern kommt aus den verschiedensten Bereichen der Gesundheitsversorgung, steht Ihnen kompetent zu Seite und übernimmt zudem alle notwendigen Schulungen im Rahmen des Hygienemanagements.