Wir haben unsere Erfahrungen sowie die häufigsten Fragen rundum die Hygienebegehungen für Sie zusammengetragen. Dabei ist eine der meist gestellten Fragen, wie oft eine Hygienebegehung in der Arztpraxis notwendig ist?
Es wird empfohlen mindestens jährlich alle vorhandenen Prozesse und die zugehörigen Dokumente auf Aktualität zu überprüfen und wenn nötig anzupassen, wobei Prozesse mit einem größeren Gefahrenpotenzial, wie beispielsweise die Aufbereitung von Instrumenten, häufiger evaluiert werden sollten. Diese Evaluierung einzelner Prozesse oder hygienisch relevanter Themen kann auch im Rahmen einer Teambesprechung durchgeführt werden.
Eine externe Hygienebegehung, z.B. durch das Gesundheitsamt, wird in den meisten Fällen stichprobenartig durchgeführt um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention (MedHygV) zu überprüfen. Die Häufigkeit solcher Begehungen ist von den in der Praxis vorhandenen Infektionsrisiken abhängig. So haben ambulant operierende Praxen ein höheres Infektionsrisiko als allgemeinmedizinische Praxen, was eine Begehung durch das Gesundheitsamt oder die Bezirksregierung wahrscheinlicher macht. Allerdings werden diese „Routinebegehungen“ angekündigt, so dass ausreichend Zeit besteht, sich auf diesen Termin vorzubereiten. Eine unangekündigte Hygienebegehung findet nur statt, wenn die Vermutung gravierender Hygienemängel, beispielsweise aufgrund einer Patientenbeschwerde, besteht.