Brandschutz in Pflegeeinrichtungen

Das richtige Verhalten im Brandfall spielt nicht nur in den eigenen vier Wänden eine große Rolle. Auch der betriebliche Brandschutz ist von enormer Bedeutung. Die vom Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. erstellte Tabelle weist für das Jahr 2022 bislang 85 gemeldete Brände in sozialen Einrichtungen auf. In vielen Fällen wird der Notruf allerdings zu spät getätigt, da die Hemmschwelle für viele Mitarbeiter zu hoch ist. Häufig ist das Personal nicht ausreichend auf einen Brandfall vorbereitet und zögert vorerst den Notruf zu tätigen. Die Gesamtverantwortung für die Sicherheit liegt bei der Einrichtungsleitung/ Geschäftsführung. Dieser muss dafür sorgen, dass sich alle Angestellten und Besucher mit den Sicherheitseinrichtungen vertraut machen und im Falle eines Brandes richtig handeln. Doch wer genau kann die Einrichtungsleitung unterstützen und welche Risiken treten besonders häufig auf?


Risiken und Mängel ...

Risiken und Mängel im Brandschutz

Zu einer der häufigsten Brandursachen in Deutschland zählt die Elektrizität. Dabei stellen unter anderem auch technische Defekte einen Schwerpunkt auf. 90 von 100 brennenden Fernseher sind auf Brände in Pflegeeinrichtungen zurückzuführen. Überalterte Geräte, die die Bewohner an das häusliche Umfeld erinnern, werden beim Einzug in eine Pflegeeinrichtung häufig mitgenommen. Die Nutzung dieser Geräte führen oft zu einem erhöhten Brandrisiko.

Zu weiteren Risiken und Mängeln, die im Brandschutz häufig auftreten zählen: 

  • Flucht- und Rettungswege sind nicht dauerhaft freigehalten
  • Brand- oder Rauchschutztüren werden offengehalten / verkeilt
  • Feuerlöscher werden zugestellt, teilweise um gehangen
  • Elektrische Geräte werden unsachgemäß eingesetzt
  • Wartungsarbeiten ohne Anmeldung / Arbeiten von Fremdfirmen


Brandschutzbeauftragte/r

Die Vorbeugung und Bekämpfung von Bränden in Pflegeeinrichtungen ist Gemeinschaftssache. Durch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist es jedoch möglich die Einrichtungsleitung durch Übernahme wichtiger Aufgaben und eine fachkundige Beratung zu entlasten. Die Verpflichtung zur Bestellung ist abhängig von der Brandgefährdung. In den Unfallverhütungsvorschriften ist keine ausdrückliche Verpflichtung aufgeführt, jedoch kann die Pflicht teilweise aus § 10 Abs. 2 ArbSchG oder den baurechtlichen Vorgaben hergeleitet werden. Die Rolle des Brandschutzbeauftragten übernimmt in vielen Fällen die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Zu den Aufgaben zählen:

  • Protokollierung und Meldung aller Brandschutzmängel
  • Veranlassung der Beseitigung aller Brandschutzmängel
  • Kontrolle der Freihaltung aller Flucht- und Rettungswege
  • Kontrolle der Freihaltung der Aufstellflächen für die Feuerwehr
  • Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter/innen
  • Organisation und fachliche Begleitung der Alarm- und Evakuierungsübungen
Brandschutzhelfer/in...

Brandschutzhelfer/innen

Neben dem Brandschutzbeauftragten, der auch als externer Brandschutzbeauftragter in Pflegeheimen bestellt werden kann, gehören zu einer gut strukturieren Arbeits- und Brandschutzorganisation auch Brandschutzhelfer/innen. Diese sind Mitarbeiter eines Unternehmens, die im Brandfall gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zum Schutz andere Mitarbeiter ausüben.
Die Ausbildungsdauer zum Brandschutzhelfer beträgt ca. 2 x 45 Minuten zzgl. praktischer Feuerlöschübung. Zudem muss alle 3-5 Jahre eine Fortbildung erfolgen.

Zu den Aufgaben eines Brandschutzhelfers zählen:

  • Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
  • Evakuierung
  • Einweisen der Feuerwehr
  • Menschenrettung
  • Entrauchung im Brandfall

Haben Sie Interesse daran Mitarbeiter Ihres Unternehmens zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen oder weitere Fragen zum Thema Arbeitssicherheit oder Brandschutz?

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