Allgemeine Hygienemaßnahmen sind bei operativen Eingriffen unabdingbar, um Patienten und Personal vor Infektionskrankheiten zu schützen. Sowohl ambulante als auch stationär durchgeführte Eingriffe erfordern den gleichen, hohen Hygienestandard. Die vollständig überarbeitete KRINKO-Empfehlung zur Prävention von postoperativen Wundinfektionen erschien im Jahr 2018. Der Begriff „Eingriff“ wurde in dieser durch die Bezeichnung „Operation mit geringem SSI-Risiko“ ersetzt. Als Beispiele hierfür werden kleine Eingriffe an der Haut/Subkutis, am Auge, in der Mund-, Kiefer-, und Stirnhöhle, Endoskopien von Kieferhöhlen und Abszesseröffnungen benannt. Mitglieder der DGKH halten diese Formulierung jedoch für umständlich und plädieren dafür, dass die Begriffe „Eingriff“ und „Eingriffsraum“ beizubehalten sind. In diesem Artikel gehen wir auf Anforderungen für „Operationen mit noch geringerem SSI-Risiko“ ein und erläutern diese genauer.
Durch die überarbeitete KRINKO-Empfehlung von 2018 ergeben sich Änderungen in Bezug auf die Konzeption von Eingriffsräumen. Innerhalb eines OP-Bereiches wird für Operationen mit geringem SSI-Risiko nun ein Raum gefordert. Nebenräume und Funktionsfläche einer OP-Abteilung können kombiniert werden. Zudem werden keine Ausnahmen bezüglich des Tragens von Bereichskleidung festgelegt. Aus infektionshygienischen Gründen kann auf raumlufttechnische Anlagen verzichtet werden. Im letzten Abschnitt der Empfehlung wird der Begriff Operation mit „noch geringerem Infektionsrisiko“ neu eingeführt. Als Beispiele hierfür werden im Hautniveau liegende Tumore oder Fremdkörper sowie Verletzungen von Haut und Subkutis genannt. Dies entspricht den in Hausarztpraxen oder Notfallambulanzen oft vorgenommenen Wundversorgungen und Fremdkörperentfernungen.
Invasive Maßnahmen können entsprechend der Empfehlung in einem Raum außerhalb einer Operationsabteilung erfolgen. Zudem können alle notwendigen Maßnahmen, wie beispielsweise die Händedesinfektion, Anlegen von Schutzkleidung und Umlagerung vom Patienten in diesem Raum erfolgen. Sowohl bezüglich der baulichen Gestaltung von Eingriffsräumen als auch der Einteilung operativer Interventionen in Operationen, Eingriffe (gemäß Operationen mit geringem SSI-Risiko) und invasiven Maßnahmen (gemäß Operationen mit noch geringerem SSI-Risiko) bleiben Fragen offen.
Zur Zuordnung von postoperativen Wundinfektionen benennt die aktuelle KRINKO-Empfehlung mehrere Beispiele von operativen Interventionen. Eine beigefügte Liste ist im Anhang nicht vorhanden. Daher kann es für Arztpraxen oder MVZ sinnvoll sein sich durch eine Hygieneberatung im Aufbau des Hygienemanagements unterstützen zu lassen. Die Richtlinie verweist für die Einteilung von Operationen und Eingriffen jedoch sowohl auf eine aktualisierte Liste vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGuS) Mecklenburg-Vorpommern als auch auf die Liste der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern. Diese ist besonders detailliert und teilt die im kassenärztlichen Bereich durchgeführten Operationen und Eingriffe in drei Kategorien ein:
Anhand dieser Listen können nahezu alle im ambulanten Bereich zu erwartenden operativen Eingriffen zugeordnet werden. Wichtig zu erwähnen ist jedoch, dass die Übertragung der Einteilung operativer Interventionen auf die KRINKO-Liste nicht immer eindeutig ist.
Folgende Empfehlungen gibt die Leitlinie der DGKH zur baulichen Auslegung eines Eingriffsraums an:
Die Anforderungen der Ausstattung für Räume für interventionelle Angiographien im venösen und arteriellen System sowie Hybrid-Operationssäle sind in der Liste der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern nur teilweise dargestellt. In dem Abschnitt Strahlendiagnostik/Radiologie werden sowohl rekanalisierende und dilatierende Eingriffe an Arterien als auch Embolisationen im Kopf- und Halsbereich aufgeführt (Raumzuordnung B). Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie beschränkt sich bei den Anforderungen ausschließlich auch kardiologische Eingriffe. Für Hybridoperationssäle gilt:
Sollten Sie Fragen zur Eingruppierung oder zur Umsetzung der notwendigen Hygienemaßnahmen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Fachberater der InnovaPrax. Neben der Erstellung von Hygieneplänen und Reinigungs- und Desinfektionsplänen können wir auch im Hinblick auf weitere Anforderungen unterstützen