Arbeitsschutz im Gesundheitswesen: Einsatzzeiten und Betreuungsmodelle für Arztpraxen und Pflegeheime

In der Arztpraxis und in Pflegeheimen steht der gesundheitliche Zustand der Patienten und Bewohner an oberster Stelle. Der Inhaber oder die Geschäftsführung der Praxis und des Pflegeheims sind verantwortlich für die Gesundheit dieser.

Jedoch hat nicht nur der Gesundheitszustand der Patienten und Bewohner eine hohe Priorität, sondern auch die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten.  In vielen Arztpraxen und Altenheimen sind große Defizite im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz vorzufinden. Das gilt sogar für einfache Basismaßnahmen wie beispielsweise die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Diese ist seit 1996 verpflichtend.

Doch was sind Gründe für die unvollständige Umsetzung von geltenden Arbeitsschutz-Vorschriften, wo liegen die möglichen Gefahren in Arztpraxen und Seniorenresidenzen, welche Formen von Arbeitsschutzbetreuung gibt es eigentlich und wie entsteht eine Gefährdungsbeurteilung? Wir klären euch in diesem Artikel auf!

Gründe für die unv...

Gründe für die unvollständige Umsetzung der Arbeitsschutz-Vorschriften 

Die Gründe für die unvollständige Umsetzung der Arbeitsschutz-Vorschriften sind vielfältig. Vielen Ärzten oder Einrichtungsleitungen sind die aktuellen Pflichten nicht bekannt oder die Verantwortlichen haben neben dem Alltagsbetrieb keine Zeit, um auch noch eine Gefährdungsbeurteilung zu verfassen und sich zusätzlich um die Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu kümmern. Dabei steigt die Verantwortung für die Unternehmensleitung immer mehr, wodurch sich das Haftungsrisiko erhöht. Um dieser Problematik entgegenzuwirken kann eine professionelle sicherheitstechnische Betreuung hilfreich sein. Auch Betriebsärzte können gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit wertvollen Input geben, um die Sicherheit der Beschäftigten zu erhöhen.

Gefährdungen in Arztpraxen und Pflegeheimen

Die gängigsten Risiken in Arztpraxen sowie Seniorenzentren sind:

  • Infektionen: Immer wieder kommt es zu Infektionen der Angestellten in Arztpraxen und Senioreneinrichtungen mit HIV, Hepatitis B, C oder anderen Infektionskrankheiten. Das geschieht unter anderem durch Verletzungen an Kanülen, Spitzen Gegenständen oder durch fehlende oder unsachgemäß getragene Persönliche Schutzausrüstung. Neben Schulungsmaßnahmen ist hier vor allem eine richtige Analyse der Gefährdungen sinnvoll, um die geeigneten Maßnahmen ableiten zu können.
  • Hauterkrankungen: Hauterkrankungen betreffen hierbei meist die Hände. Häufiges Händedesinfektion, regelmäßiges Händewaschen, das Schwitzen in Handschuhen oder auch der Kontakt mit chemischen Substanzen belasten die Hände enorm. Maßnahmen zum Schutz der Hände sind beispielsweise Desinfektionsmittel, anstatt ständiges Händewaschen oder regelmäßige Pausen oder Abwechslung bei den Tätigkeiten mit und ohne Handschuhe, um den Händen die Gelegenheit zu geben, sich zu erholen.
  • Arbeitsunfälle: Wie bei jedem anderen Arbeitsplatz auch, kann es auch in Arztpraxen und Senioreneinrichtungen zu Unfällen durch Ausrutschen, Stürzen oder Umknicken kommen. Es sollte darauf geachtet werden, des es keine nassen Stellen in den Fluren gibt oder generell Dinge im Weg herumstehen. So banal es klingt aber knapp ein Viertel der Arbeitsunfälle geschehen durch Stolpern, Stürzen oder Ausrutschen.
  • Psychische Belastung: Die allermeisten Einrichtungen im Gesundheitswesen haben nicht zu wenig Patienten oder Bewohner, sondern zu viele. Darüber hinaus ist die Arbeitsorganisation an vielen Stellen verbesserungswürdig. Die Erfassung und Beurteilung der psychischen Belastungen sind wichtige Schritte zu konkreten und oft einfachen / kostengünstigen Lösung. Diese sind selten in der Psyche der Beschäftigten zu suchen. Neben der Ergonomie sind die Arbeitsorganisation oder die Arbeitsumgebungsbedingungen häufiger Faktoren, die eine zusätzliche psychische Belastung darstellen.
Die Arbeitsschutzbet...

Die Arbeitsschutzbetreuung für Arztpraxen und Pflegeheime

Für die gesetzlich vorgeschriebene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gibt es zwei verschiedene Modelle: Die Regelbetreuung oder alternative Betreuung

Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können bei der Regelbetreuung wählen. Allgemein kennt die DGUV Vorschrift 2 dabei drei verschiedene Formen, die je nach Betriebsgröße ausgewählt werden können. 

Unternehmen (Arztpraxen / Pflegeheime) die Mitarbeiter beschäftigen, müssen sich im Arbeitsschutz durch einen Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitskraft beraten lassen. Die Experten können, je nach gewählter Betreuungsform, regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen hinzugezogen werden. Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Regel nur in großen Unternehmen bzw. Arztpraxen oder Pflegeheimen fest angestellt.

Als erfahrene Berater im Gesundheitswesen unterstützen wir Sie gerne im Arbeits- und Gesundheitsschutz.  

Die betriebsärztliche Betreuung – Aufgaben und die richtige Wahl

Der Betriebsarzt (BA) unterstützt die Praxen und Seniorenheime, für die er tätig ist, in allen Fragen der Arbeitsmedizin. Des Weiteren hilft er bei der Organisation der Ersten Hilfe und ermittelt unter anderem, welchen Einfluss die Arbeitsbedingungen in der Praxis / Pflegeheim auf die Gesundheit der Angestellten haben. Auch die Beratung der Angestellten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge gehört zu seinem Aufgabenfeld. Die arbeitsmedizinische Vorsorge betrifft beispielsweise die drohende Gesundheitsgefahr durch gefährliche Stoffe, Lärm, Infektionen, Stress oder auch Suchterkrankungen. Der Betriebsarzt dokumentiert seine Tätigkeit und führt die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung “Betriebsmedizin“ als Betriebsärzte zugelassen. Bei der Wahl des Betriebsarztes sollte darauf geachtet werden, dass der ausgewählte Betriebsarzt ausreichend Kapazitäten für die Betreuung sicherstellen kann. So sind regelmäßige Arbeitsschutzbegehungen im Rahmen der Grundbetreuung realisierbar. Dies ist bei Betriebsärzten häufig schwieriger, wenn Sie neben der Arbeitsmedizin noch ein anderes Fachgebiet, wie Allgemeinmedizin ausüben.

Auch  branchenspezifische Erfahrung, persönliche Betreuung und eine gute Erreichbarkeit sind wichtig, damit die Zusammenarbeit langfristig funktioniert.

Die sicherheitstechnische Betreuung – Aufgaben und die richtige Wahl

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt die Arztpraxis und das Pflegeheim, wie es im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgesetzt ist, in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) hilft unter anderem dabei, Gefährdungen im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren und im besten Fall sogar ganz abzustellen. Der Sifa kommt auch eine beratende Aufgabe bei sicherheitsrelevanten Fragen und Anlässen zu, beispielsweise wenn Arbeitsplätze neugestaltet werden oder auch neue besondere Geräte oder Maschinen angeschafft werden. Die Fachkraft besucht die Praxis oder das Pflegeheim regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen, je nach Betreuungsform, und dokumentiert die Tätigkeit. Die Praxen oder Pflegeheime können entweder eine freiberufliche Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen sicherheitstechnischen Dienst beschäftigen. Große Betriebe haben auch die Möglichkeit einen eigenen Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden zu lassen oder einen eben solchen Mitarbeiter einzustellen. Dies ist aufgrund der notwendigen Vorqualifikation sowie der Ausbildungsdauer in der Regel weder für Arztpraxen noch für Pflegeheime sinnvoll. 

Betreuungsformen der...

Betreuungsformen der Arbeitsschutzbetreuung in Arztpraxen und Pflegeheimen

Wie oben bereits beschrieben hat der Unternehmer die Wahl zwischen verschiedenen Betreuungsformen: Zum einen der Regelbetreuung und zum anderen der alternativen Betreuung.

Die Regelbetreuung selbst weist je nach Betriebsgröße zwei unterschiedliche Varianten auf. Es gibt die Regelbetreuung für Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten und die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten. Die alternative Betreuung eignet sich für Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten, die sich im Arbeitsschutz stärker engagieren wollen. Die hier folgende Grafik zeigt die Möglichkeiten für Betriebe, die bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert sind. Das dürfte somit auf alle Arztpraxen und Pflegeheime zutreffen.

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