In der Arztpraxis und in Pflegeheimen steht die Gesundheit der Patienten und Bewohner an oberster Stelle. Der Inhaber oder die Geschäftsführung der Praxis und des Pflegeheims sind verantwortlich für die Gesundheit dieser.
Jedoch ist es nicht nur die Gesundheit der Patienten und Bewohner, sondern auch die Gesundheit der Angestellten die oberste Priorität hat. In vielen Arztpraxen und Pflegeheimen sind große Defizite im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz vorzufinden. Das gilt sogar für einfache Basismaßnahmen wie beispielsweise die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Diese ist seit 1996 verpflichtend.
Doch was sind Gründe für die unvollständige Umsetzung von geltenden Arbeitsschutz-Vorschriften, wo liegen die möglichen Gefahren in Arztpraxen und Pflegeheimen, welche Formen von Arbeitsschutzbetreuung gibt es eigentlich und wie entsteht eine Gefährdungsbeurteilung? Wir klären euch in diesem Artikel auf!