Ist ein Qualitätsmanagement (QM) in der Arztpraxis verpflichtend?

Seit 2004 sind niedergelassene Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren und Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, ein Qualitätsmanagement (QM) einzuführen und aufrechtzuerhalten. QM für Arztpraxen ist somit nicht freiwillig oder optional.

Doch ist das wirklich so klar? Gibt es Ausnahmen und Übergangsfristen? Und wer definiert überhaupt, welche Anforderungen an das Praxis-QM gelten?

Qualitätsmanagement für Ärzte — die Gesetzeslage 

Gesetzliche Grundlage ist der § 135a SGB V. Unter dem Titel “Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung” werden sämtliche Vertragsärzte zur stetigen Verbesserung der Qualität ihrer Leistungen sowie zur Einführung und Weiterentwicklung eines internen Qualitätsmanagements angehalten.

Gesetzliche Anforderungen im Detail

Über Mindestanforderungen an das Qualitätsmanagement für Ärzte informiert eine Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses, die 2006 in Kraft trat und 2015 grundlegend überarbeitet wurde. Diese Richtlinie betrifft unter anderem Vertragsärzte und Zahnärzte. Sie hat verpflichtenden, gesetzesähnlichen Charakter. Nimmt ein Arzt seine Tätigkeit auf, so muss er nach spätestens 3 Jahren ein QM-System aufbauen. Das heißt geordnete Prozesse etablieren und dokumentieren, die im Sinne der Patientensicherheit und der Verbesserung der Patientenversorgung stetig optimiert werden. Dies umfasst unter anderem eine strukturierte Zielplanung, die klare Festlegung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen, ein systematisches Fehler- und Beschwerdemanagement, die adäquate Beschreibung von Prozessen und die Verwendung von Checklisten zur korrekten Abarbeitung wichtiger, wiederkehrender Abläufe. Fortbildung und Rückmeldungen der Mitarbeiter müssen dabei ebenso berücksichtigt werden wie die Patienteninformation und ‑Befragungen.

Besondere Schwerpunkte der QM-Richtlinie

Ein besonderes Augenmerk legt die Richtlinie des G‑BA auf den Umgang mit Informationssicherheit — also auf den Schutz Ihrer Patientendaten — Ihren Datenschutz — sowie auf die unmittelbar mit der Patientensicherheit verbundenen Verpflichtungen. Zu letzteren gehören z.B. ein systematisches Hygienemanagement in der Arztpraxis, die Sicherstellung der Notfallkompetenz und ‑Ausstattung und die wirksame Umsetzung der Arzneimitteltherapiesicherheit.

Konsequenzen bei mangelndem QM für Arztpraxen

Die kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind verpflichtet, mindestens 2,5% der Vertragsärzte — bei Zahnärzten mindestens 2% — pro Jahr zur schriftlichen Darlegung des Umsetzungsstandes ihres QMs aufzufordern. Die Auswahl dieser Stichproben erfolgt zufällig. Auf Basis der eingereichten Unterlagen sowie eines standardisierten Berichtsbogens bewertet die QM-Kommission der jeweiligen KV bzw. KZV die Angemessenheit des Praxis-QM und berät zunächst bei Verbesserungspotential.

Erst seit 2017 kommen diese Stichprobentests des QM in Arztpraxen tatsächlich praktisch zum Einsatz.

Bei Nichterbringung der angeforderten Nachweise drohen zunächst keine unmittelbaren gesetzlichen Konsequenzen. Jedoch kann der Disziplinarausschuss der KV bzw. KZV dies als Vernachlässigung der (zahn)ärztlichen Pflichten auslegen und entsprechende Konsequenzen, wie z.B. eine Verwarnung, ein Verweis oder eine Geldbuße, auferlegen. Eine generelle Zertifizierungspflicht (= ein aktiv einzuholender Nachweis durch eine Zertifizierungsstelle) besteht derzeit nicht, könnte jedoch in Zukunft hinzukommen. Anzumerken ist, dass bei Vorkommnissen mit juristischem Nachspiel, z.B. Patientengefährdung durch Hygieneprobleme oder organisatorische Mängel, eine nachweisbare Nichterfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zum QM künftig dem behandelnden Arzt zusätzlich angelastet wird. Urteile hierzu stehen jedoch noch aus.

Beratung zum Qualitätsmanagement Ihrer Arztpraxis

Unsere Erfahrung in der QM-Beratung für Arztpraxen ermöglicht Ihnen, dass Sie rechtssicher und ohne unnötigen Mehraufwand an Dokumentation Ihr Qualitätsmanagement umsetzen und bereits etablierte Vorgehensweisen voll einbringen können. Somit können Sie sich weiterhin auf das Wohl Ihrer Patienten konzentrieren, während wir Sie fachlich, organisatorisch und technisch bei der Einführung und Vervollständigung Ihres Qualitätsmanagements unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Voraussetzungen beraten.