Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen

Wir entlasten Sie durch unsere professionelle QM-Beratung für Arztpraxen und Pflegeheime.

  • Persönlicher QM-Berater
  • Attraktive Kombipakete
  • Mehr als 10 Jahre Branchenerfahrung
Praxis Dr. Knoop

InnovaPrax unterstützt Gesundheitsunternehmen mit Fachkompetenz und Praxiserfahrung als externer QM-Beauftragter (QMB). Wir helfen Ihnen aktiv bei der Erarbeitung und Aufrechterhaltung Ihres Qualitätsmanagement-Systems. So halten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern den Rücken frei, damit Sie sich um die Patienten und Bewohner kümmern können.

Wir sorgen gemeinsam mit Ihnen für die Erfüllung der gesetzlichen sowie praktischen Anforderungen an ein Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Ihr externer Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) oder QM-Berater analysiert Ihre Abläufe und erarbeitet Verbesserungsvorschläge. Individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und stets auf dem aktuellen Stand. Mit uns erfüllen Arztpraxen die Anforderungen des G‑BA oder Pflegeheime die Anforderungen der Heimaufsicht oder weiteren Aufsichtsbehörden. Dabei richtet sich unser QM-Beratungsangebot insbesondere an Ärzte aller Fachrichtungen sowie Pflegeheime und Verbände im Gesundheitswesen. Aktuell sind die folgenden Fachrichtungen bei uns besonders stark vertreten: Gastroenterologie, Urologie, Dermatologie, Radiologie, Hausärzte / Allgemeinmedizin, Gynäkologie und der Plastischen Chirurgie.

Sie möchten das Qualitätsmanagement in Ihrer Praxis selbst umsetzen? Dann nutzen Sie gerne unsere hauseigene QM-Software, damit Sie alles im Blick haben.

Ihre Vorteile
Fache...

Ihre Vorteile

  • Fachexperte als externer QM-Beauftragter
  • Persönlicher Ansprechpartner und Vertreter
  • Schnelle Umsetzung von Verbesserungen
  • Stetige Weiterentwicklung Ihrer Organisationsstruktur
  • Nutzung unserer hauseigenen QM-Plattform
  • Kostenersparnis durch optimierte Abläufe
  • Mehr Zeit durch Outsourcing

Was unsere Kunden über uns sagen

Einzelpaket
Qualitätsmanagement

Einzelleistungen
So...

Einzelleistungen

Sollten Sie nicht an unserem vollständigen QM-Paket interessiert sein, unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Einzelleistungen aus dem Qualitätsmanagement:

  • QM-Audit
  • Webbasierte QM-Software
  • Inhouse-QM-Fortbildungen
  • Zertifizierungsvorbereitung
  • Prozessberatung und Optimierung von Abläufen
Kombipakete
Unsere ...

Kombipakete

Unsere Leistungen im Qualitätsmanagement bieten wir in mehreren Paketen an, die unsere Services sinnvoll kombinieren. Mit unseren Kombi-Paketen können Sie zwei oder mehr Aufgabengebiete in unsere Hände legen. Sie profitieren weiterhin von einem Ansprechpartner oder einer  Ansprechpartnerin und wir sorgen für eine integriertes QM-System im Gesundheitswesen mit den Bausteinen Hygieneberatung, Arbeitssicherheit und Datenschutz. Alle Kombinationsmöglichkeiten stehen Ihnen hierbei offen. Sprechen Sie uns einfach an. 

Weitere Leistungen für Ihre Praxen, MVZ oder Pflegeheime


Bei unseren Dienstleistungspaketen im Gesundheitswesen setzen wir vor allem auf eine persönliche hochqualifizierte Kundenbetreuung sowie eine individuelle, langfristige positive Entwicklung. Durch eine langfristige Zusammenarbeit mit Ihnen haben wir vor allem ein nachhaltiges Qualitätsmanagement im Blick. Dabei etablieren wir zu Beginn immer einen festen Rahmen mit den vom Gesetzgeber geforderten Dokumente und beginnen darauf aufbauend mit der Prozessanalyse.

QM-Software...

QM-Software

Hygieneberatung...

Hygieneberatung

Arbeitsschutzbetreuu...

Arbeitsschutzbetreuung

Unsere individuellen Kombipakete

QM, Hygieneberatung, Arbeitssicherheit und Datenschutz effektiv kombiniert

Mehr zu den Kombipaketen erfahren

FAQ — Häufige Fragen unserer QM-Kunden

Für ein normgerechtes QM-System in Arztpraxen müssen vor allem die in der G‑BA – Richtlinie vorgeschriebenen Bereiche dargestellt werden. Dazu gehören beispielsweise das Beschwerde‑, Risiko- und Notfallmanagement, aber auch das Vorhandensein verschiedener Dokumente zur Erfüllung der Dokumentationspflicht. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, keine unnötigen Prozesse schriftlich festzuhalten, sondern das QM-System möglichst schlank und vor allem individuell auf die Praxis zugeschnitten zu gestalten.

Mehr zu dem Thema erfahren Sie hier: Qualitätsmanagement in Zahn- Arztpraxen — QM-Richtlinie des G‑BA

Ein QM-Handbuch dient dazu, alle relevanten Prozesse und Informationen festzuhalten, sowie die Unternehmenskultur, die Qualitätspolitik und die Qualitätsziele darzustellen. Dies dient unter anderem der Sicherstellung einer gleichbleibenden Qualität wie beispielsweise bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter.

In welcher Form Sie Ihr QM-Handbuch gestalten, ob auf Papier oder digital, ist Ihnen überlassen.

Unter folgendem Link können Sie mehr zu dem Thema erfahren: Welche Inhalte braucht man in einem QM-Handbuch einer Arztpraxis oder im Pflegeheim

Eine Zertifizierung ist nicht verpflichtend, allerdings kann durch eine Zertifizierung die Qualität nach außen sichtbar gemacht werden. Voraussetzung für eine Zertifizierung ist ein bestehendes einrichtungsinternes QM-System wie es seit 2004 für alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte gefordert ist ((§135a Abs.2 Nr.2 SGB V).

Um ein Qualitätsmanagementsystem aufrecht erhalten zu können, sind Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB´s) unerlässlich. Sie dokumentieren und überwachen alle vorhandenen Abläufe und stehen in engem Kontakt zur Leitung. 

Ganz allgemein lässt sich sagen, dass dem Qualitätsmanagementbeauftragten die Verantwortung übertragen wird, auf die Umsetzung der Forderungen des Qualitätsmanagements zu achten. 

Die Aufgaben des Qualitätsbeauftragten umfassen unter anderem die fachliche Anleitung und Mitwirkung beim Umsetzen von Qualitätspolitik und –zielen. Aber auch kommunikative Fähigkeiten sowie die Mitwirkung, Überprüfung und Bewertung der Weiterentwicklungen des QM lassen sich zu den Aufgaben zählen. Schulungen und Beratungen, Dokumentationsüberprüfung und Aktualisierungen, die Koordination, Planung und Auswertung des jährlichen Audits sind weitere Aufgabengebiete des Qualitätsbeauftragten. Er stellt das Bindeglied zwischen Mitarbeitern und Management dar. Er agiert demnach als Vermittler bzw. Moderator und Motivator.

Aus dieser Aufgabenzuweisung lässt sich ableiten, dass der QMB zwar die Verantwortung für einzelne Aufgaben übernehmen kann, die Gesamtverantwortung aber bei der Leitung liegt.

Der Einsatz eines externen QM-Beauftragten gibt Ihnen die Chance das Praxisteam zu entlasten und gleichzeitig ein professionelles Qualitätsmanagement aufzubauen. Durch die enorme Arbeitsentlastung haben Sie in der Praxis wieder mehr Zeit für Ihre Patienten. Eine einzelne QM-Beratung kann das nicht nachhaltig sicherstellen, daher ist die langfristige Auslagerung des QMB oft sinnvoll.

Zudem ist es eine Chance, die eigenen Abläufe von außen betrachten zu lassen und von den Erfahrungswerten aus anderen Praxen zu profitieren. Dies ist vor allem bei der Weiterentwicklung Ihrer Praxis und der Optimierung von Prozessabläufen ein großer Vorteil.

Die Abkürzung RiliBÄK steht für die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Demnach sind alle Leistungserbringer, die diese Art von Untersuchungen durchführen dazu verpflichtet ein Qualitätssicherungssystem zu implementieren. Die Richtlinie richtet sich allerdings nicht an Apotheken und Blutspendedienste, da diese der Apothekenkammer und dem Arzneimittelgesetzt unterliegen.

Bei allen anderen Leistungserbringer wie z.B. Laboren und Praxen muss das implementierte Qualitätssicherungssystem dem allgemeinen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Aufrechterhaltung der benötigten Qualität, Sicherheit und Leistung bei der Nutzung von In-vitro-Diagnostika entsprechen und auch zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit der erzielten Ergebnisse aufrechterhalten werden. Diese Pflicht zur Sicherung der Qualität in medizinischen Laboratorien folgt aus §4a der MPBetreibV.

Mehr Informationen zur RiliBÄK erhalten Sie hier: RiliBÄK — Richtlinie für Laboruntersuchungen in Arztpraxen

In Teil A werden die fundamentalen Anforderungen an die Qualitätssicherung beschrieben und die Etablierung eines Qualitätssicherungssystems gefordert. Die in diesem Teil beschriebenen Anforderungen sind für alle Laboruntersuchungen verpflichtend und somit umzusetzen. Falls für die einzelnen Untersuchungen weitere Anforderungen in einem speziellen Teil B1 bis B5 aufgeführt werden, sind diese ebenfalls umzusetzen. Im Vergleich zur alten Richtlinie gelten deutlich erweiterte Anforderungen und es wird nicht zwischen einem Labor und einer Arztpraxis differenziert

Teil B legt sich auf folgende speziellere Bereiche mit Mindestanforderungen an die interne und externe Qualitätssicherung fest:

  • Teil B1: quantitative Laboruntersuchungen
  • Teil B2: qualitative Laboruntersuchungen
  • Teil B3: direkter Nachweis und Charakterisierung von Infektionserregern
  • Teil B4: Ejakulat Untersuchungen
  • Teil B5: Molekulargenetische- und zytogenetische Laboratoriums Untersuchungen

Sobald in Ihrer Praxis Laboruntersuchungen durchgeführt werden, die die Ergebnisse „positiv“ oder „negativ“ oder „nachweisbar“ oder „nicht nachweisbar“ erbringen, handelt es sich um qualitative Untersuchungen.

Sofern Sie qualitative Laboruntersuchungen durchführen, sind die Anforderungen Teil A und zudem die Forderungen aus Teil B2 zu erfüllen. In diesem Teil wird auf die interne und externe Qualitätssicherung abgezielt.

Tabelle B2-1 beinhaltet insgesamt 53 Messgrößen, die die Mindestanforderungen zur Häufigkeit der internen Qualitätskontrolle vorgibt. Tabelle B2-2 zeigt insgesamt 41 Messgrößen auf, die der externen Qualitätssicherung unterliegen. Hier wird die Häufigkeit der Teilnahme an Ringversuchen aufgelistet. Somit ist die Teilnahme an Ringversuchen für die in diesem Teil der Tabelle aufgeführten Messgrößen zukünftig verpflichtend. 

Bei der internen Qualitätssicherung müssen die Vorgaben des Herstellers beachtet werden. Das bedeutet, dass die Vorgaben in der Packungsbeilage hinsichtlich der Art und Häufigkeit der Durchführung befolgt werden müssen. Sofern die Messgröße auch in der Tabelle B2-1 aufgelistet ist, ist zudem auch die dort gemachte Vorgabe entsprechend einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass die jeweils strengere Vorgabe verbindlich ist. Sind weder Vorgaben seitens des Herstellers noch Vorgaben seitens der RiliBÄK-Tabelle zu entnehmen, so ist die interne Qualitätssicherung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit und der Untersuchungsfrequenz von Patientenproben umzusetzen. Für diesen Fall ist in den Arbeitsanweisungen eine interne Festlegung des Ablaufs in der Praxis notwendig.  

  • Neustart nach vollständiger Abschaltung des Gerätes
  • Kalibration
  • Reparatur oder Wartung (Eingriffe ins Messsystem)
  • Reagenzchargenwechsel

Das Kontrollmaterial sollte…

  • .. der zu untersuchenden Patientenprobe so ähnlich wie möglich sein
  • .. ein bekanntes Ergebnis erzielen
  • .. im ärztlichen Entscheidungsbereich liegen
  • .. in unterschiedlichen Ergebnisbereichen eingesetzt werden
  • .. sich vom Kalibriermaterial unterscheiden

Nach Vorliegen der Ergebnisse erfolgt anhand der Vorgabe des Kontrollmaterials die sofortige Be- bzw. Auswertung. Patientenergebnisse dürfen nicht freigegeben werden, sofern diese Vorgabe nicht erfüllt ist. In diesem Fall muss die Ursache für die Abweichung gefunden und geklärt werden. Die Dokumentation des Vorgangs ist schriftlich festzuhalten und anschließend fünf Jahre aufzubewahren. Welche Vorgaben die Dokumentation erfüllen muss, können Sie der Richtlinie entnehmen.

Sollten die Messgrößen nicht in der Tabelle vorzufinden sein, gelten die Herstellervorgaben. Diese finden Sie in den Beipackzetteln der Kontrollreagenzien. Die interne Qualitätssicherung muss in einer angemessenen Anzahl und in regelmäßigen Intervallen entsprechend der medizinischen Notwendigkeit und der Untersuchungsfrequenz von Patientenproben ausgeführt werden. Eine schriftliche Festlegung und Dokumentation muss in den Arbeitsanweisungen für die Laboruntersuchungen erfolgen. Ein Beispiel ist der Urin-Teststreifen.

Sofern eine laboratoriums-medizinische Untersuchung in der RiliBÄK-Tabelle B2-2 gelistet ist muss eine externe Qualitätssicherung durchgeführt werden. Die Teilnahme an Ringversuchen ist dann verpflichtend. Die Anmeldung erfolgt bei einem von der RiliBÄK anerkannten nationalen Referenzinstitution. Zu diesen zählen:

  • INSTAND e. V.
  • Referenzinstitut für Bioanalytik (RfB)

Die Proben werden nach Anwendung des Ringversuches vom jeweiligen Institut verschickt. Diese werden dann von der Praxis unter Routinebedingungen analysiert. Die erzielten Ergebnisse werden anschließend zurückgesendet und vom Referenzinstitut ausgewertet. Nach Auswertung der Daten erhalten alle Teilnehmer bei Bestehen ein Zertifikat und bei Nicht-Bestehen eine Teilnahmebescheinigung. In der Praxis muss jedoch der Grund ermittelt und beseitigt werden. Zudem ist die schriftlich zu dokumentieren. 

Um Ringversuche zu erhalten, müssen Sie sich bei einer Referenzinstitution anmelden. Dabei sind die Anmeldefristen zu beachten. Um diese nicht zu verpassen haben Sie die Möglichkeit ein Programmheft anzufordern oder auf der Internetseite (Referenzinstitut für Bioanalytik, RfB - Ringversuche oder INSTAND e.V. - INSTAND e.V. (instand-ev.de) nachzulesen.

In der Regel gehören Schnelltests zu den Unit-use-Reagenzien. Das Reagenz ist also für eine Einzelbestimmung portioniert und wird mit einer Untersuchung aufgebraucht.

Auch bei Schnelltests gilt es, die Packungsbeilage des Herstellers bezüglich der integrierten Kontrollen genau durchzulesen. Es ist möglich, dass der genutzte Teststreifen eine Kontrolle enthält. Diese kann bestätigen, dass hinreichend Probenmaterial genutzt wurde, eine entsprechende Membrandurchfeuchtung stattgefunden hat und die Durchführung somit einwandfrei erfolgt ist. Die Dokumentation für jeden Test beim Patienten hat schriftlich zu erfolgen. In Bezug auf die interne Qualitätskontrolle bedeutet, dass, dass eine eigene schriftliche Festlegung in den Arbeitsanweisungen bezüglich der durchgeführten Laboruntersuchungen zu treffen sind.

Seit dem 23.08.2013 gibt es laut Beschluss des Vorstands der Bundesärztekammer keine Ringversuchspflicht mehr für den in der Tabelle B2-2 gelisteten Schwangerschaftstest. Für Untersuchung des Urinsediment gilt 1x jährlich eine Ringversuchspflicht und für mikroskopische Differenzierung von Blutausstrichen 1x pro Quartal.

Beim der Managementbewertung geht es darum, dass vorhandene QM-System in geplanten Abständen nach dessen Wirksamkeit und Angemessenheit zu überprüfen. Nach der Norm ISO 9001 sollte dies in der Regel 1x jährlich nach dem Audit stattfinden, um die Ergebnisse idealerweise auch im nächsten Managementreview im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses einfließen zu lassen. Die routinemäßige Durchführung soll dabei helfen, sich regelmäßig zu Hinterfragen und Verhaltensweisen zu analysieren.

Meist geht es im Managementreview um die Beantwortung von folgenden Fragen:

  • Wurden die geplanten Qualitätsziele erreicht?
  • Hat das QM-System zur Erreichung der Qualitätsziele beigetragen?
  • Wurden die Maßnahmen, die im vergangenen Managementreview festgelegt wurden, durchgeführt?
  • Welche Verbesserungen sind in Zukunft möglich bzw. aus strategischer Sicht notwendig? 

In den meisten Fällen wird das Managementreview als Gespräch zwischen dem Praxisinhaber oder der ärztlichen Leitung und dem internen oder externen QMB / Erstkraft geführt. Eine Dokumentation der Ergebnisse ist dabei erforderlich. 

Ein QM-Handbuch stellt eine unternehmensinterne Zusammenstellung und Dokumentation des vorhandenen QM-Systems dar, also aller vorhandenen Prozessbeschreibungen, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen im Unternehmen. Auf diese Weise kann eine kontinuierliche Qualität von Prozessen gewährleistet werden. Dabei ist die Art der Dokumentation nicht vorgeschrieben. Dies kann somit auch in einer Softwarelösung (QM-Software) erfolgen.

Mehr zu den Inhalten eines QM-Handbuchs erfahren Sie hier: Welche Inhalte braucht man in einem QM-Handbuch einer Arztpraxis oder im Pflegeheim

In der Philosophie des Total Quality Management (TQM) ist die ständige Qualitätsverbesserung eine Aufgabe, die von der Geschäftsleitung als Unternehmensziel vorgegeben wird.

Die Qualität wird als strategisches Unternehmensziel angesehen

Wir haben uns im Rahmen der QM-Beratung intensiv mit den verschiedenen Methoden auseinandergesetzt und festgestellt, dass TQM keine revolutionären oder bisher gänzlich unbekannten Elemente enthält. Es ist lediglich ein Modell, in dem systematisch und konsequent die Methoden angewendet werden.

Es geht dabei von einer Unternehmenskultur aus, die klar auf Qualität und Kundenzufriedenheit ausgerichtet ist. TQM ist also in das gesamte Unternehmen integriert und zeichnet sich durch folgende charakteristische Merkmale bzw. Ansatzpunkte aus:

  • Kunden- bzw. Patientenzufriedenheit
  • Mitarbeiterzufriedenheit
  • Nutzen für die Gesellschaft
  • Qualität
  • Zeit
  • Kosten

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass TQM die umfassendste Qualitätsstrategie darstellt. Denn die Zufriedenheit aller Anspruchsgruppen (Kunde, Mitarbeiter und Gesellschaft), aber auch die Einflussfaktoren Qualität Zeit und Kosten berücksichtigt.